Beschluss:

Die weiteren Planungen zur Errichtung einer Kleinwindanlage auf dem Gelände der Kläranlage werden fortgesetzt, die Bauvoranfrage ist weiter zu führen. Die Mittel zur Errichtung der Kleinwindanlage werden für 2023 eingestellt.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, Referenz-Anlagen zu ermitteln und vorzustellen hinsichtlich des Energieerrtrages. Gleichzeitig sollen die erforderliche Artenschutzprüfung (Stufe 1) und der landschaftspflegerischen Begleitplan, die im Rahmen der Bauvoranfrage erforderlich sind, beauftragt werden. 

 


Der stellvertretende Vorsitzende Herr Wiesmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schneider von der anemos GmbH, welcher online der Sitzung zugeschaltet ist. Herr Schneider stellt das erarbeitete Windgutachten vor und erläutert die ermittelten Werte einer Kleinwindkraftanlage mit 30 m Nabenhöhe am Standort der Kläranlage in Billerbeck anhand einer Präsentation (s. Ratsinformationssystem der Stadt Billerbeck).

Im Anschluss an die Präsentation erfolgt eine lebhafte, ausführliche Diskussion zu folgenden Punkten:

 

- Höhe des Brutto-Energieertrages und dessen Berechnung

- Berücksichtigung einer eventuellen Vereisung der Kleinwindanlage

- Auslastung / Betrieb der Anlage / Volllaststunden

- Strompreisentwicklung / Strombezugskosten Kläranlage

- Berücksichtigung allgemeiner Restriktionen (z.B. Verschattung, Nähe

   zum Windpark)

- fehlende Vergleichszahlen und –Angebote

- Vorabschätzung ist kein “Windgutachten”

- Lage des Klärwerkes (“Sohle”)

- Zeitdruck für Umsetzung

- Belastung des Gebührenhaushalt / “scharze 0” unbedingtes Ziel

- Fördermittelmöglichkeiten

- Fehlen von Referenzen

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Fraktion der CDU dazu tendiert – zumal in ihren Augen kein Zeitdruck vorliegt –, weitere Entscheidungshilfen (Gutachten, Werte von Vergleichsanlagen, Kontaktaufnahme mit Kreis Steinfurt

https://www.kreissteinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Amt%20f%C3%BCr%20Klimaschutz%20und%20Nachhaltigkeit/energieland2050%20e.%20V./ , etc.) seitens der Stadt Billerbeck vor einer Entscheidung über die Fortführung  des Projektes vorzulegen.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingegen betont ausdrücklich, sich für die umgehende Weiterführung des Vorhabens einzusetzen. Wichtig sei bei dieser Investition die “schwarze 0”.

 

Bezugnehmend auf die Sitzungsvorlage betont Herr Hein mehrmals die Wichtig- und Richtigkeit der Errichtung einer Kleinwindanlage und die sich hieraus ergebenden Vorteile - auch für die Gebührenzahler.

Das vorliegende Gutachten belege den Windertrag und die sich daraus ergebende Energieausbeute. Auch ist durch Zertifizierung nachgewiesen, dass die ausgewählte Anlage die entsprechende Leistungskennlinie aufweist, somit die Leistung aus der Windgeschwindigkeit nachgewiesen wurde.

Im Gegensatz zu den Aussagen der CDU, dass kein Zeitdruck vorläge, bekräftigt Herr Hein, dass aufgrund der hohen Nachfrage nach Kleinwindanlagen sowie eventuellen Lieferschwierigkeiten und möglichen Kostensteigerungen eine umgehende Fortführung der Bauvoranfrage enorm relevant sei.

Bedeutungsvoll sei ebenso, dass ein Mix der Nutzungen (Photovoltaik, Stromspeicher, BHKW sowie Wind) von erneuerbaren Energien zielführend sei, d.h. Autarkie erzielt werden kann.

Zudem führt Herr Hein weiter aus, dass die Einsparung bzw. die Vermeidung von CO 2 Emissionen – auch hinsichtlich des Klimawandels – ein wichtiger Faktor hinsichtlich der Entscheidungsfindung sein sollten.

 

Abschließend und zusammenfassend räumt Frau Rawe ein, dass die Berechnung des Brutto-Energieertrages der geplanten Kleinwindanlage eventuell zu hoch ausgefallen sein könnte - die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dennoch die Weiterführung des Projektes befürwortet. Die “schwarze 0”, das Vertrauen auf die Aussagen von Herrn Hein, die “Endlichkeit von Gas” sowie das Erreichen eines “Energiemixes” sind ausschlaggebende Argumente für die Kleinwindanlage. Ebenso sei die finanzielle Größenordnung überschau- und finanzierbar.

 

Nach weiterem Meinungsaustausch formuliert Frau Rawe einen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, Referenz-Anlagen zu ermitteln und vorzustellen hinsichtlich des Energieertrages. Gleichzeitig sollen die erforderliche Artenschutzprüfung (Stufe 1) und der landschaftspflegerische Begleitplan, die im Rahmen der Bauvoranfrage erforderlich sind, beauftragt werden. 

 

Der stellvertretende Vorsitzende Herr Wiesmann teilt mit, dass er sich diesem Beschlussvorschlag nicht anschließen wird, da durch die Erstellung der Artenschutzprüfung und des landschaftspflegerischen Begleitplanes bereits in eine Kleinwindanlage investiert werde – ohne, dass überhaupt ein Beschluss für die Errichtung der Kleinwindanlage vorliegt.

 

Im Anschluss lässt der stellvertretende Vorsitzende Herr Wiesmann über vorgenannten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Der Ausschuss fasst somit folgenden 

 

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

1

1

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

2

 

 

FDP

1