Beschluss:

 

“Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 27.09.2022 einen Termin mit der LAG zwecks Durchführung eines Workshops zu vereinbaren. 

In die Stellenplanberatungen für 2023 soll die Stelle für eine/einen Inklusionsbeauftragten mit einbezogen werden.”

 


Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird nun über den gestellten Antrag der SPD beraten.

 

Die Vorsitzende Frau Bosse bittet zunächst Herrn Struffert – Fachbereich Soziales – über den aktuellen Sachstand des Antrages vom 28.11.2018 zu berichten.

 

Herr Struffert erläutert, dass der gestellte Antrag bereits beraten wurde und in der Ratssitzung vom 04.04.2019 beschlossen wurde, mit der LAG Selbsthilfe e.V. zusammen zu arbeiten und einen Workshop gemeinsam mit der Verwaltung durchzuführen. Nach der Kontaktaufnahme mit der LAG hat die Coronakrise diesem Vorhaben allerdings “einen Strich durch die Planung gemacht” – die Durchführung von Workshops durften aus vorgenanntem Grund nicht mehr durchgeführt werden. In 2021 gab es ein kleines Zeitfenster, in dem man das Ziel, Durchführung eines Workshops, hätte weiterverfolgen können, da ist die Stadt Billerbeck allerdings nicht zum Zuge gekommen. Größere Städte und Gemeinden hatten leider Vorrang. Herr Struffert berichtet von seiner Teilnahme an einem Termin beim Kreis Coesfeld – hier konnte Herr Struffert erste Einblicke gewinnen und Kontakte knüpfen. Eine weitere akute Coronakrise verhinderte wiederum die Durchführung von Workshops. Im Anschluss überraschte alle Bürger und Bürgerinnen sowie die Verwaltung zu Beginn des Jahres der Ukrainekrieg. Die Folgen dieses Krieges und die damit verbundenen Aufgaben des Fachbereiches Soziales sind bis heute so umfänglich, dass aufgrund dieser Geschehnisse auch der Zeitfaktor eine große Rolle spielt. Die Auslastung der Mitarbeiter sei enorm hoch.

Herr Struffert betont, dass der gestellte Antrag auf keinen Fall verdrängt oder ohne Beachtung bleiben soll – die vorgenannten krisenbedingten Gründe jedoch eine aktuelle Bearbeitung verhindern würden.

 

Ergänzend hierzu führt Herr Messing aus, dass das Thema Inklusion bei der Stadt in vielen Bereichen bereits stattfindet (u.a. im Mobilitätskonzept) und der Inklusionsgedanke fest verankert ist. Die Durchführung des Workshops sei allerdings wichtig, um den Bedarf dieser Stelle zu ermitteln und diese mit Inhalten bzw. Aufgaben zu definieren. Herr Messing betont, dass die Verwaltung ehrlich eingesteht, dass die Unterbringung der Geflüchteten mit einem großen Zeit- und Personalumfang bewältigt werden müsse. Falsche Versprechungen zeitnah hinsichtlich des Workshops tätig werden zu können, wären schlichtweg falsch.

 

Im Anschluss meldet sich Herr Walbaum zu Wort und äußert, durchaus Verständnis für die vielfältigen Aufgaben der Verwaltung (- insbesondere des Fachbereiches Soziales -) zu haben. Allerdings sei der gestellte Antrag fast vier Jahre alt und zudem liege seit dem 04.04.2019 ein Ratsbeschluss vor.

Bezugnehmend auf seinen Vorredner – Herrn Messing – kritisiert Herr Walbaum, dass Inklusion in allen Bereichen “gelebt” werde. Beispielhaft führt Herr Walbaum an, dass z.B. die Verlegung von Veranstaltungen an einen Ort, der nicht für Alle zugänglich gewesen ist – ohne Vorabinformation – seitens der Stadt durchgeführt worden seien.

Zudem teilt Herr Walbaum mit, dass die Durchführung von Workshops seitens der LAG laut Internetseite nicht mehr geplant sei. In seinen Augen dient die Coronakrise als Ausrede und das Thema Inklusion eher einen Rückschritt zu verzeichnen habe. Wichtig sei die Teilhabe – also die Möglichkeit an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Das ursprünglich vorgesehene Verfahren passe nicht mehr in die heutige Zeit und der eigentliche Antrag, eine Stelle für einen Inklusionsbeauftragten einzurichten, nunmehr weiter verfolgt werden solle.

Herr Walbaum schlägt vor, im nächsten Haushalt eine Stelle – als Vorratsbeschluss – vorzusehen und diese dann mit Aufgaben zu füllen. Weiterhin betont er, dass dieses nicht in Konkurrenz zu sehen sei mit den bislang Erreichtem, sondern der Antrag als Anregung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu verstehen ist.

 

Nachfolgend greift Herr Messing das Thema “Durchführung / Verlegung von Veranstaltungen” auf und betont, dass ohne eine Verlegung die Durchführung aufgrund der Vorgaben (Abstand einhalten, Frischluft) nicht möglich gewesen wäre. Er führt aus, dass die Stadt Billerbeck eine der ersten Kommunen war, welche wieder Kulturveranstaltungen angeboten und durchgeführt hat.

 

Daraufhin meldet sich Frau Rawe zu Wort und gibt zu bedenken, dass sicherlich nicht die Verlegung der Veranstaltungen im Vordergrund stehe, sonderrn eher, dass nicht ausreichend kommuniziert wurde, dass der neue Veranstaltungsort nicht für Alle zugänglich ist – eine Pressemitteilung wäre hier erforderlich gewesen.

Des Weiteren äußert Frau Rawe Verständnis für die umfangreichen Aufgaben des Fachbereiches Soziales – kritisiert aber, dass bis heute kein Termin vereinbart wurde – noch nicht einmal für 2023. Sollte nicht bald konstruktiv an dem Antrag gearbeitet werden können, ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls geneigt, die Verwaltung zu beauftragen, die gewünschte Stelle einzurichten.

 

Nochmals betont Herr Struffert, dass es momentan einfach nicht machbar ist – es hapere weder an dem Willen noch an der Thematik Inklusion.

 

Die stellvertretende Vorsitzende Frau Bosse unterstützt den Vorschlag, die Stelle einzurichten – gerade aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Bereich Soziales.

 

Herr Messing bemerkt, dass es seitens der Verwaltung verfrüht sei einen Vorratsbeschluss zu fassen, da nicht quantifiziert werden könne, wie hoch der Stellenanteil ausfallen muss. Zunächst müsste die entsprechende Mitarbeiterin durch Fortbildungen und/oder Schulungen für dieses Thema  sensibilisiert werden. Erst dann könne man Aufgabenumfang und –inhalt festlegen.

Seitens der CDU Fraktion meldet sich Herr Salomon zu Wort und fragt nach, ob es denn tatsächlich so viele Angelegenheiten gibt, die in der Vergangenheit “hinten rüber” gefallen seien. Auch er halt die verfrühte Fassung eines Vorratsbeschlusses nicht für sinnvoll – da Umfang und Aufgaben vorarb geklärt werden sollten.

 

Nochmals bekräftigt Herr Messing, dass ein Inklusionsbeauftragter – ähnlich wie ein Schwerbehinderten-Vertreter - sich in alle Themenfelder der Verwaltung integrieren und bei allen lokalen Themen den Fokus auf Inklusion haben sollte. Dieses soll durch vorhandenes Personal erfolgen – unter der Voraussetzung, dass der Aufgaben- und Zeitumfang geklärt ist.

 

Herr Struffert berichtet von einer Veranstaltung in Gelsekirchen mit der LAG und bekräftigt nochmal, dass es enorm wichtig sei, dass sich ein Team aus allen Gesellschaftsteilen entwickelt –– und deswegen auch die Durchführung von Workshops Voraussetzung sei, um Inklusion zu konkretisieren.

 

Darauf meldet sich Frau Mollenhauer zu Wort und teilt mit, dass in der Gemeinde Ascheberg bereits die Stelle eines Inklusionsbeauftragten geschaffen wurde und schlägt vor, mit vorgenannter Gemeinde mal Rücksprache zu halten, um Erfahrungen zu sammeln. Der bislang in Anspruch genommene Zeitraum für die Bearbeitung des Antrages ist nicht nachvollziehbar.

 

Herr Struffert wiederholt, dass die Beteiligung von “Experten in eigener Sache” und einem Team wichtig sei.

 

Frau Rawe nimmt den Vorschlag von Frau Mollenhauer auf und schlägt vor, in der nächsten Ratssitzung im nicht-öffentlichen Teil zu beraten und der Verwaltung bis dahin einen Recherche-Auftrag zu erteilen.

 

Seitens der Verwaltung schlägt Herr Messing vor, dieses in der nächsten Sitzung des Ausschusses nochmals zu beraten, um bis dahin Daten und Fakten zu sammeln sowie eine Terminabstimmung in 2023 mit der LAG anzustreben. 

 

Für die Fraktion der FDP meldet sich Herr Siepert zu Wort und kritisiert ebenso, dass der politische Beschluss nunmehr 3 Jahre alt sei und nicht wirklich daran gearbeitet worden sei. Sollte die Auslastung des zuständigen Bereiches so hoch sein, wäre doch diese zusätzliche Stelle erforderlich.

 

Herr Messing räumt ein, dass seitens der Verwaltung hinsichtlich der Transparenz des Sachstandes schon eher hätte kommuniziert werden müssen, dass die Durchführung des Workshops in 2022 nicht zu realisieren ist.

 

Nach weiterem Gedanken- und Meinungsaustausch (u.a. zu den Themen: Beteiligung externer Berater, Terminplanung für weiteres Vorgehen, Stellenbeschreibung und Einrichtung der Stelle) aller Ausschussmitglieder wird seitens der Vorsitzenden folgender Beschlussvorschlag verlesen:

 

“Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 27.09.2022 einen Termin mit der LAG zwecks Durchführung eines Workshops zu vereinbaren. 

In die Stellenplanberatungen für 2023 soll die Stelle für eine/einen Inklusionsbeauftragten mit einbezogen werden.” 

 


Stimmabgabe: einstimmig