Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Bebauungsplanentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt.


Frau Besecke erläutert unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Nach kurzer Erörterung schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig