Beschluss:

Der Architekt des geplanten Mehrfamilienhauses wird aufgefordert, Alternativplanungen vorzulegen.


Frau Besecke erläutert auf Nachfrage von Herrn Becks die Änderungen gegenüber der vorherigen Planung.

 

Herr Wieling legt dar, dass es schwierig sei, ein solches Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Wesentliches Kriterium sei der umbaute Raum im Vergleich zu den Nachbargebäuden. Er habe Schwierigkeiten dieses entsprechend zu beurteilen und hätte gerne die einzelnen Punkte, die für die Bewertung nach § 34 BauGB notwendig sind aufgelistet.

 

Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass die Einschränkungen nach § 34 BauGB nicht so groß seien und einiges möglich sei. Wenn ähnliche Objekte in der Umgebung bereits vorhanden seien, könnte hieraus ein Anspruch abgeleitet werden.

 

Herr Hagemann fragt nach, ob durch das geplante Vorhaben ein Präzedenzfall für ein Flachdachgebäude geschaffen werde.

Frau Besecke verweist auf die in der Innenstadt geltende Gestaltungssatzung. Wenn an anderer Stelle kein Flachdachgebäude gewollt sei, könne ein solches durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan verhindert werden.

 

Herr Wieling führt an, dass in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem geplanten Vorhaben zwei Villen seit vielen Jahren das Erscheinungsbild der Beerlager Straße prägten. Bei dem geplanten Mehrfamilienhaus mit einem Flachdach handele es sich  nicht um eine hochwertige Bauweise, sondern um ein wirtschaftliches Objekt, was sicherlich legitim sei. In dem Gebiet habe es aber immer wieder Gespräche mit Architekten gegeben, in denen die Ansprüche der Stadt formuliert worden seien. Von daher sollte auch die jetzt geplante Verdichtung etwas höherwertiger sein. Das Objekt passe sich nach seiner Meinung nicht nach § 34 BauGB in die Umgebung ein.

Frau Mönning fügt an, dass eine Ortsbesichtigung sinnvoll wäre.

 

Frau Besecke bescheinigt Herrn Wieling, dass dies ein berechtigter Einwand sei. In der Vergangenheit seien aber positive Bescheide auf entsprechende Anfragen erteilt worden. Sie schlägt vor, den Architekten darauf hinzuweisen, dass die Qualität nicht ausreiche und ein Flachdach nicht gewünscht wird. Der Architekt könnte dann neue Vorschläge vorlegen, evtl. könnte eine Ortsbesichtigung erfolgen. Sie weise aber darauf hin, dass ein Gebäude mit Dach sehr massiv sei.

 

Herr Hagemann wirft ein, dass eine Ortsbesichtigung nicht viel bringe, vielmehr müssten Zeichnungen des jetzigen und des geplanten Zustandes vorgelegt werden.

 

Herr Dübbelde fasst zusammen, dass sich alle schwer tun ihr Einvernehmen zu dem geplanten Objekt zu erteilen. Der Architekt sollte beauftragt werden, Alternativen vorzulegen.

 

Zur Anmerkung von Herrn Becks, dass die Stellplätze eng aussähen, teilt Frau Besecke mit, dass der Platz ausreichend bemessen sei.


Stimmabgabe: einstimmig