Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- uns Bauausschuss:                       

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt und einer Ausnahme von der Ausschlusswirkung wird zugestimmt.

 

 


 

Herr Wiesmann stellt diesen Tagesordnungspunkt vor und übergibt das Wort an Frau Besecke.

 

Frau Besecke teilt mit, dass es eine Anfrage zum Thema der Befangenheit gegeben habe, da gerade bei der Konzentrationszonenplanung die Befangenheit im Außenbereich sehr vielfältig sein kann. In diesem Fall ist es so – ebenso wie bei den Kleinwindanlagen bis 10 m, dass keine zusätzlichen Konzentrationszonen dargestellt oder abgeschafft werden sollen, eine Befangenheit als nur in Bezug auf das konkrete Windrad zu beurteilen sei.

Weiterhin erläutert Frau Besecke anhand der Sitzungsvorlage und eines Bildes das geplante Vorhaben. 

 

Herr Schulze-Temming weist darauf hin, dass im zuständigen Ausschuss dem Vorhaben noch nicht abschließend zugestimmt wurde, aber da hier lediglich über das gemeindliche Einvernehmen abzustimmen ist, die Fraktion der CDU zustimmen kann.

 

Frau Rawe begrüßt die Entscheidung der CDU und äußert ebenso ihre Zustimmung. 

 

Auf Rückfrage von Herrn Wiesmann, was denn sei, wenn der bislang südlich gelegene bestehende Acker zukünftig z.B. Gewerbegebiet werden würde und die Frage ob die Windkraftanlage in Bezug auf Windschatten dann Vorrang hätte, entgegnet Frau Besecke, dass sich südlich das FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet anschließt und zudem die Regionalplanung gegen ein Gewerbegebiet an der Stelle sprechen würde.   


Stimmabgabe: einstimmig