Beschluss:

Zu dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch gegeben.

 


Herr Wieling kommt auf die Vorgeschichte zurück. Bei der damaligen negativen Entscheidung über eine beantragte Bebauung sei bereits angedroht worden, dass der Wald entfernt werde. Die in der heutigen Sitzungsvorlage dargelegte Begründung für einen positiven Bescheid halte er für konstruiert. Außerdem entnehme er den Ausführungen der Verwaltung, dass entlang der Beerlager Straße bis zum Ende der gegenüber liegenden Bebauung am Tiefen Weg gebaut werden könnte.

 

Frau Besecke bezeichnet den Bereich als Zwitter zwischen Außen- und Innenbereich.

 

Frau Mönning legt dar, dass damals eingehend diskutiert worden sei und das Vorhaben mit dem Hinweis auf den wertvollen Baumbestand abgelehnt worden sei. Wenn dieser Baumbestand zwischenzeitlich entfernt wurde, könne das doch heute nicht das Argument dafür sein, das Vorhaben jetzt zu genehmigen. Sie halte es für eine Zumutung, dass sie jetzt auf dieser Grundlage entscheiden sollten.

 

Frau Besecke erläutert, dass sie der Bauakte nicht habe entnehmen können, dass der Ausschuss damals das Ende der Bauzeile an der Stelle gesehen habe, Entscheidungsgrundlage sei der Hinweis des Forstamtes auf den Waldbestand gewesen.

 

Herr Krause erinnert daran, dass es mit der Durchführung von Festen in der Innenstadt immer Probleme gebe. Da sich in der Nähe des Bauvorhabens die Schützenwiese befinde, müsse bei einer weiteren Bebauung auch hier mit Problemen gerechnet werden. Deshalb würde er davor warnen, dort eine Bebauung zuzulassen.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass er das Vorhaben nicht genehmigen würde, wenn dort noch Wald vorhanden wäre. Zielsetzung sei es aber den Außenbereich zu schonen und möglichst die Innenbereiche zu bebauen. Deshalb könnte er der Bauvoranfrage zustimmen. Er würde sich wünschen, dass Gespräche mit dem Eigentümer geführt und das Gelände überplant werde und darüber hinaus an der Beerlager Straße stadtauswärts aber keine Bebauung mehr zugelassen wird.

 

Herr Ueding schließt sich dem an, weil der Wald nicht mehr vorhanden ist.

 

Der Wald sei damals als Begrenzung zur Innenstadt gesehen und als hilfreiche Begründung zur Ablehnung des Vorhabens herangezogen worden, so Frau Mönning. Jetzt seien die Bäume gefällt worden. An ihrer grundsätzlichen Einstellung habe sich aber bis heute nichts geändert. 

 

Herr Dübbelde merkt an, dass man heute unter anderen Vorzeichen diskutieren müsse.

 

Da dort nicht unbegrenzt weiter gebaut werden könne und sich das Vorhaben einfüge, so Frau Mollenhauer, könne man doch nicht anders als zustimmen.

 

Herr Krause erwidert, dass eine weitere Bebauung nicht verhindert werden könne, wenn der Verdichtung jetzt zugestimmt werde.

 

Damals sei angeführt worden, so Herr Wieling, dass das Vorhaben im Außenbereich liege, dabei habe man das Argument des Baumbestandes genutzt. Die gleiche Diskussion könne man für den Bereich des Weihgarten führen. Man werde es nie in den Griff bekommen, zu sagen, wo Schluss der Bebauung ist. Er habe die Sorge, dass Einzelentscheidungen getroffen werden.

 

Herr Schlieker legt dar, dass ihm nicht bekannt war, dass dort ein stattlicher Wald gestanden habe. Nachdem er die Vorgeschichte gehört habe, halte er es für eine Verhöhnung des Ausschusses, wenn nach Abholzen des Baumbestandes eine erneute Bauvoranfrage gestellt werde. Ihm sei daran gelegen, das Heft in der Hand zu behalten und das Gebiet zu überplanen.

 

Herr Hagemann sieht Konflikte mit der Schützenwiese. Wenn eine zusätzliche Verdichtung zugelassen werde, bekomme man Probleme mit Lärmimmissionen. Solange man das Argument anführen könne, dass die  Bebauung dort ende, sollte alles getan werden, alles so zu belassen wie es ist.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass man in einem Bebauungsplanverfahren verschiedene Probleme zu lösen hätte und auch Begehrlichkeiten bzgl. der hinteren Bebauung geweckt werden könnten. Sie halte es für besser, mit dem Ende der Bebauung zu argumentieren. Im Übrigen wisse der Kreis noch nicht, ob er das Vorhaben nach § 35 oder 34 BauGB einordne.

 

Frau Mollenhauer bringt zum Ausdruck, dass sie mit einer Fortsetzung der Bauzeile um den beantragten Baukörper leben könnte, auch weil dort irgendwann Schluss sein wird.

 

Frau Mönning fragt nach, wie denn verhindert werden solle, dass noch weitere Bauten hinzukommen. Das Vorhaben könne doch jetzt mit dem gleichen Hinweis wie damals, nämlich dem Ende der Bauzeile abgelehnt und zusätzlich könne die Schützenwiese angeführt werden.

 

Es ergibt sich eine Erörterung darüber, ob es sich dort um Außenbereich handele oder nicht.

Herr Dübbelde stellt fest, dass die Argumente ausgetauscht sind und stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung

 

 


Stimmabgabe: 4 Ja-Stimmen; 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.