Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren:

1.       Die Bedenken der Bürgerinitiative „Gegenwind Osthellermark“ werden nicht berücksichtigt.

2.       Die Hinweise der Amprion GmbH und der deutschen Flugsicherung werden zur Kenntnis genommen.

 

Abschließende Beschlüsse:

3.       Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander die Aufhebung des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark” mit den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und dem Umweltbericht. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB.

4.       Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist die Aufhebungssatzung (Aufhebung des Bebauungsplanes) ortsüblich bekannt zu machen.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 

 


Frau Besecke erläutert anhand der Sitzungsvorlage sowie den vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen den Sachverhalt.

 

Seitens der Ausschussmitglieder ergeben sich keine Rückfragen.   

 


Stimmabgabe:

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

2

 

 

FDP

 

 

1