Beschlussvorschlag für den Rat:

               

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt und einer Ausnahme von der Ausschlusswirkung wird zugestimmt.

 

 


Frau Besecke teilt mit, dass es eine Anfrage zum Thema der Befangenheit gegeben habe, da gerade bei der Konzentrationszonenplanung die Befangenheit im Außenbereich sehr vielfältig sein kann. In diesem Fall ist es so – ebenso wie bei den Kleinwindanlagen bis 10 m, dass keine zusätzlichen Konzentrationszonen dargestellt oder abgeschafft werden sollen, eine Befangenheit also nur in Bezug auf das konkrete Windrad zu beurteilen sei. Weiterhin erörtert Frau Besecke, dass aufgrund der Vorprägung der Industrieanlagen in der Umgebung für ein Windrad in dieser Höhe keine negativen Auswirkungen auf die Konzentrationszonenplanung zu sehen sind. 

 


Stimmabgabe: einstimmig