Herr Walbaum teilt mit, dass der vorhandene Parkplatz für mobilitätseingeschränkte Personen von nicht berechtigten Personen genutzt wird – u.a. deswegen, weil sie rückwärts einparken von der Straße Markt aus kommend.  Aus verschiedenen Gesprächen kristallisierte sich die Vermutung heraus, dass eventuell die Nutzung dieses Parkplatzes geschehe, da lediglich eine einseitige Beschilderung vorhanden ist. Die Verwaltung wird mit der Überprüfung bzw. Erweiterung der Parkplatzbeschilderung beauftragt.

 

Herr Holthausen gibt dieses ebenso an den zuständigen Fachbereich weiter.