Beschluss:

 

Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren:

1.       Die Bedenken der Bürgerinitiative „Gegenwind Osthellermark“ werden nicht berücksichtigt.

2.       Die Hinweise der Amprion GmbH und der deutschen Flugsicherung werden zur Kenntnis genommen.

 

Abschließende Beschlüsse:

3.       Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander die Aufhebung des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark” mit den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und dem Umweltbericht. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB.

4.       Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist die Aufhebungssatzung (Aufhebung des Bebauungsplanes) ortsüblich bekannt zu machen.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 

 


Frau Dirks nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss sowie im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.

 

Der Rat fasst folgenden


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

12

 

 

Bündnis90/Die Grünen

6

 

 

SPD

4

 

 

FDP

 

 

2

Familien-Partei

1

 

 

Bürgermeisterin

1