Sitzung: 27.09.2022 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1837/2022
Beschluss:
Ergebnisse aus den
Beteiligungsverfahren:
1. Die Bedenken der Bürgerinitiative „Gegenwind Osthellermark“ werden nicht berücksichtigt.
2. Die Hinweise der Amprion GmbH und der deutschen Flugsicherung werden zur Kenntnis genommen.
Abschließende
Beschlüsse:
3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander die Aufhebung des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark” mit den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und dem Umweltbericht. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB.
4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist die Aufhebungssatzung (Aufhebung des Bebauungsplanes) ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21.
Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung
Frau Dirks nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss sowie im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
12 |
|
|
Bündnis90/Die
Grünen |
6 |
|
|
SPD |
4 |
|
|
FDP |
|
|
2 |
Familien-Partei |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|