Beschluss:

a)    Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2008 unter Einbeziehung der Änderungsliste vom 24. Januar 2008 beschlossen.

b)    Gem. § 83 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird das im Vermögenshaushalt aufgeführte Investitionsprogramm für die Jahre 2007 bis 2011 als Richtlinie für die Finanzplanung unter Einbeziehung der Änderungsliste vom 24. Januar 2008 beschlossen und die Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2011 zur Kenntnis genommen.

c)     Das Haushaltssicherungskonzept 2008 zum Haushaltsplan 2008 wird unter Einbeziehung der Änderungsliste vom 24. Januar 2008 beschlossen.

Stimmabgabe: 14 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen

d)    Der Stellenplan wird in der als Anlage 4 zum Haushaltsplan 2008 beigefügten Fassung unter Einbeziehung der Änderungsliste vom 24. Januar 2008 beschlossen.

 

Stimmabgabe: einstimmig


Herr Fehmer, Herr Wieling und Herr Schlieker tragen nacheinander ihre Haushaltsreden vor, die als Anlagen 1- 3 dieser Niederschrift beigefügt sind.

 

Auf Antrag von Herrn Wieling wird über den Stellenplan gesondert abgestimmt.

 

Der Rat fasst folgenden