Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die durch die Billigkeitsrichtlinie verfügbaren Mittel wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt zu verwenden. Für die Beschaffung der beiden Fahrzeuge sind entsprechend Förderanträge bei progres.NRW zu stellen.

 

 


Herr Messing erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Mittelverwendung für das Jahr 2022.

 

Diskutiert wird seitens der Ausschussmitglieder die Anschaffung eines E-Scooters für die Verwaltungsmitarbeiter.

 

  • Herr Lennertz (CDU) plädiert für eine Investition in LED-Beleuchtung. Die Notwendigkeit der geplanten Anschaffung des E-Scooters wird nicht unterstützt.
  • Frau Pawliczek (FDP) äußert ihre Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen.
  • Herr Peter-Dosch (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt den Vorschlag der Verwaltung inhaltlich. Wünschenswert wäre eine vorherige Beratung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel (Hinweis auf Pkt. 1).
  • Herr Geuking (FamilienPartei) stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zu – bis auf den geplanten E-Scooter. Diese Anschaffung bedeute ein “Mehr” an motorisiertem Verkehr – kurze Wege könnten auch fußläufig oder mit dem E-Rad erledigt werden.
  • Herr Rampe (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion dem Vorschlag der Mittelverwendung insgesamt folgen kann. Verschiedene Transportmittel vorzuhalten sei durchaus sinnvoll.

 

Seitens der Verwaltung werden folgende Argumente für die Anschaffung des E-Scooters vorgetragen.

 

-       Zeichen durch Vorreiter-Funktion der Verwaltung im Rahmen des Mobilitätskonzeptes - Dienstfahrten mit dem PKW können reduziert werden

-       Junge Leute (Auszubildende) nutzen den E-Scooter für z.B. Botengänge

-       Alternative Fortbewegungsmöglichkeiten schaffen - Versuchsballon

 

Hinsichtlich der von Herrn Peter-Dosch angesprochenen vorherigen Beratung über die Verwendung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie führt Herr Messing aus, dass aufgrund der Zeit ein längerer Vorlauf bzw. Beratungsturnus nicht erfolgen konnte. Der Verwaltung war nicht bekannt, dass es eine Billigkeitsrichtlinie 2.0 geben würde.

 

Frau Lammers betont, dass bei der Haushaltsaufstellung die Mittel der Billigkeitsrichtlinie nicht berücksichtigt werden konnten, da sie nicht bekannt waren.

 

Frau Dirks betont, dass die Verwendung der Mittel – auch mit dem Ziel den Haushalt zu entlasten – gewählt wurden.

 

Herr Tauber stellt den Antrag auf Abstimmung, die sodann erfolgt.  


Stimmabgabe: einstimmig