Beschluss:

 

Die in der Matrix erarbeiteten Entwicklungsziele und Schwerpunkte (Städtebau, Architektur sowie Klimafolgeanpassung inkl. Nachhaltigkeit) werden zu jeweils 1/3 in die Bewertung einfließen. Im Laufe des Prozesses können Anpassungen vorgenommen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der Entwicklungsziele einen Bebauungsplanentwurf vorzubereiten und zur Beratung vorzulegen.

 

 


 

 

Frau Besecke nimmt Bezug auf die Vorberatungen und die angepasste Matrix und erläutert, dass dieses Konzept mit Gewichtung der Schwerpunkte Grundlage für einen aufzustellenden Bebauungsplan ist und später ebenso Grundlage für ein Vergabeverfahren.

 

Kritisiert wird seitens Herrn Peter-Dosch die Gewichtung. Er ist der Meinung, dass die Punkte Klimafolgeanpassung und Nachhaltigkeit zusammengefasst werden können und von der Gewichtung mit dem Städtebau bzw. der Architektur gleichzustellen sind. Herr Peter-Dosch schlägt eine Gewichtung von jeweils einem Drittel vor.

 

Herr Flüchter schließt sich hinsichtlich der Gewichtung seinem Vorredner an.

 

Für Frau Holtmann stellt sich die Frage, ob der Erhalt des Gebäudes oder aber ein Neubau im Vordergrund stehe. Hierauf entgegnet Frau Besecke, dass dies nach wie vor offengehalten werden soll.

 

Herr Schulze-Temming stimmt wiederum seiner Vorrednerin zu und weist darauf hin, dass das Thema Erhalt oder Verkauf des Gebäudes eigentlich im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden müsste. Dieses bestätigt Frau Besecke – wichtig sei diese Matrix dennoch für die weiteren Verfahrensschritte.

 

Nochmals Bezug nehmend auf die Frage von Frau Holtmann weist Herr Peter-Dosch auf die QnG Bilanzierung und –zertifizierung hin. Dieses sei bei der Entscheidung Erhalt und/oder Neubau ein äußerst relevanter Punkt.

 

Für die Fraktion der SPD meldet sich Herr Walbaum zu Wort und kritisiert den fehlenden kulturellen Anteil bei dem Vorhaben.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass es eine Durchmischung von wohnverträglichen Nutzungen geben könne und somit Alles offenbleibt.

 

Weiterhin weist Herr Walbaum darauf hin, dass das Feuerwehrgerätehaus aktuell mit geflüchteten Personen belegt sei und dieses auf unabsehbare Zeit – mindestens bis Ende 2023. Eine Nachnutzungsplanung drängt somit nicht und könnte sich ggfls. noch mal ändern.

 

Frau Besecke entgegnet hierauf, das seine Bebauungsplanaufstellung allerdings ebenso eine Menge Zeit in Anspruch nehme und der Prozess weitergeführt werden sollte. Eine Klärung des Grundstückwertes könnte parallel zur Bebauungsplanaufstellung erfolgen.

 

Für die Fraktion der FDP meldet sich Herr Wieland und hebt hervor, dass auch in seinen Augen zunächst geklärt werden sollte, ob Erhalt oder Verkauf des Gebäudes sowie des Grundstückes. Kosten für eventuelle Gutachten sollten gespart werden. Der Wert des Grundstückes sei interessant für das weitere Vorhaben – aus diesem Grunde fragt er nach, ob hinsichtlich der Baugrunduntersuchung bereits Ergebnisse vorliegen.

 

Nochmals betont Frau Besecke, dass die Matrix “nicht in Stein gemeißelt” sei und korrigiert bzw. ergänzt werden kann. Wichtig sei jedoch den Bebauungsplan aufzustellen. Überlegungen hinsichtlich Erhalt bzw. Verkauf des Gebäudes werden anschließend im Haupt- und Finanzausschuss beraten.

 

Herr Brall stimmt Frau Besecke insofern zu, dass es wichtig sei, jetzt den Anstoß zur Bebauungsplanaufstellung zu machen.

 

Abschließend schlägt Frau Besecke vor, die Schwerpunkte Klimafolgeanpassung und Nachhaltigkeit zusammen zu fassen und insbesondere die Nachhaltigkeit unter dem Aspekt Gebäudeerhalt mit einem höheren Punktewert zu hinterlegen – ohne dieses zu konkretisieren.

Dieses Ergebnis wird im Beschlussvorschlag hinterlegt.

 

Weitere Beratungen werden nachfolgend zum Bebauungsplan im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie zur Verwertung im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.

 

Der Vorsitzende Herr Rose liest den geänderten Beschlussvorschlag vor und lässt hierüber abstimmen.

 

  


Stimmabgabe: einstimmig