Beschluss:

Die Anregung der SAG gemäß § 34 GO NW vom 17. Dezember 2007 wird abgelehnt.


Frau Dirks führt aus, dass sich die Sachlage inzwischen geändert habe und die Stadtwerke Lengerich (SWL) jetzt nicht mehr Partner der 9 Gemeinden im Kreis Coesfeld bei der Gründung der geplanten Infrastrukturgesellschaft seien. Im Übrigen sei die Öffentlichkeit in der Vergangenheit und werde auch in Zukunft über die weiteren Gespräche, Intentionen und nächsten Schritte informiert. Ein Ratsbürgerentscheid sei nach der geänderten Gemeindeordnung möglich und werde in der Regel dann durchgeführt, wenn der Rat in einer Angelegenheit nicht selber entscheiden wolle. Zur Durchführung eines Bürgerentscheides sei eine 2/3 Mehrheit erforderlich.

 

Herr Fehmer hält die Forderung der SAG für unverhältnismäßig. Es habe bisher umfangreiche öffentliche Diskussionen und Beratungen zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft gegeben. Der Sachverhalt habe sich mittlerweile verändert. Man werde sich in öffentlichen Sitzungen mit der Thematik weiter beschäftigen. Die Sitzungen seien jedem zugänglich. Im Übrigen sei der Rat das durch die Bürger legitimierte Organ für Entscheidungen. Der Rat sei durchaus in der Lage, nach entsprechenden Beratungen eine Entscheidung zu treffen. Vor diesem Hintergrund werde er dem Antrag der SAG nicht zustimmen.

 

Herr Wieling pflichtet den Ausführungen des Herrn Fehmer bei. Er sehe ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Die Diskussion über die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft habe gerade erst angefangen. Auch die Informationen aus den anderen Gemeinden änderten sich von Woche zu Woche. Verlässliche Grundlagen lägen noch nicht vor.

 

Er könne der Anregung der SAG ebenfalls nicht zustimmen, da sie zurzeit keinen Sinn mache, so Herr Schlieker.


Stimmabgabe: einstimmig