Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Unter der Bedingung, dass das Bauvorhaben umfangreich eingegrünt und keine An- und Ablieferungen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr erfolgen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Herr Mollenhauer verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Herr Schulze Esking bemängelt, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme an die Bezirksregierung zweimal das Wort „Massentierhaltung“ verwende. Dieses Wort sei negativ besetzt. Die Bezirksregierung spreche dagegen korrekt von „Tierintensivhaltung“. Das hätte die Verwaltung auch tun sollen, damit nicht von vornherein eine negative Tendenz hereingebracht werde.

Herr Schulze Esking macht weiter deutlich, dass die Stadt nur die planungsrechtlichen Belange zu beurteilen habe. Für die Belange des Landschafts- und Naturschutzes seien andere Behörden zuständig, die ebenfalls beteiligt würden. Deshalb könne die Stadt Billerbeck die damalige Entscheidung, das Einvernehmen nicht zu erteilen, nicht aufrechterhalten. Er gehe sogar so weit, dass evtl. die Stadt schadenersatzpflichtig gemacht werden könne. Diesbezüglich gebe es Urteile in Bezug auf Windenergieanlagen, zu denen das Einvernehmen nicht erteilt worden sei und die betreffende Stadt zum Schadensersatz in Höhe von 180.000,-- € verurteilt worden sei. Er habe gehört, dass diese Stadt versuchen wolle, das Geld von den Ratsmitgliedern einzufordern. Bei den Flächen im Außenbereich handele es sich um landwirtschaftliche Vorranggebiete, auf denen die Landwirte produzieren müssten. Die CDU-Fraktion werde der Errichtung des Stalles zustimmen, weil gar keine andere Möglichkeit bestehe.

 

Frau Schlieker erklärt, dass die Grünen dem Antrag nicht zustimmen werden. Man könne doch nicht seine Meinung ändern, nur weil die Bezirksregierung androhe, die Stadt zu übergehen und das Einvernehmen zu ersetzen.

 

Herr Spengler schließt sich dem an. Die SPD-Fraktion habe ihre Meinung nicht geändert. Sie wollten keine Zersiedelung der Landschaft. Billerbeck sei als staatl. anerkannter Erholungsort auf Touristen angewiesen. Wenn immer mehr Masthähnchenställe errichtet würden, sehe es hier bald so aus wie in Niedersachsen. Außerdem sei die Bezirksregierung nicht auf die Belange der Stadt eingegangen, sie habe den Schutz des Landschaftsbildes und den Erholungswert nicht gewürdigt. Aus diesem Grunde werde die SPD-Fraktion ihr Einvernehmen versagen.

 

Herr Schulze Esking wirft ein, dass die obere und untere Landschaftsbehörde und nicht die Stadt diese Belange zu beurteilen habe. Im Übrigen schließe sich Tourismus und Landwirtschaft nicht unbedingt aus. Er stelle aber in den Raum, ob durch den Tourismus so hohe Einnahmen für die Stadt erzielt werden wie in der Landwirtschaft. Im Übrigen würden die Ställe vernünftig eingegrünt und seien nachher in die Landschaft integriert. Er glaube nicht, dass wegen der Ställe weniger Touristen nach Billerbeck kämen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Brock, ob sich die Stadt mit einer evtl. Schadensersatzpflicht beschäftigt habe, bestätigt Frau Dirks, dass die Stadt schadensersatzpflichtig gemacht werden könne, wenn sie ihr Einvernehmen aus anderen als städtebaulichen Gründen versage. Also müsse die Stadt auf der einen Seite ihr Einvernehmen erteilen, auf der anderen Seite sei aber im Ausschuss die Zersiedelung der Landschaft diskutiert worden und die Entstehung solcher Ställe nur in Hofnähe als besser angesehen worden. Da die Diskussion im Ausschuss wiedergegeben werden musste, habe die Stellungnahme der Verwaltung an die Bezirksregierung nicht neutral ausfallen können.

 

Herr Spengler betont, dass er die Landwirte nicht in ihrer Entwicklung behindern wolle, aber die Zersiedelung der Landschaft könne er nicht befürworten. Es müsse doch möglich sein, durch Ausgleich von Flächen den Stall woanders unterzubringen als in unmittelbarer Nähe der Kapelle Aulendorf. 

 

Herr Schulze Esking wiederholt, dass die CDU-Fraktion, ihr Einvernehmen erteilen werde und stellt den Antrag auf Abstimmung.

 

 


Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen.