Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Unter der Bedingung, dass das Bauvorhaben umfangreich eingegrünt und der Stall von der Kreisstraße abgerückt errichtet wird, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Herr Mollenhauer teilt mit, dass zwar noch kein förmlicher Antrag vorliege, um aber dem Antragsteller Planungssicherheit zu geben, sei die Angelegenheit bereits jetzt auf die Tagesordnung gesetzt worden. Weiter berichtet er, dass der in der Sitzungsvorlage angekündigte Erörterungstermin mit den maßgeblichen Fachbehörden inzwischen stattgefunden habe. Ebenso wie das unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt behandelte Vorhaben solle auch dieser Stall nicht in unmittelbarer Hofnähe errichtet werden. Der Antragsteller habe dargelegt, dass dies aus Immissionsschutzgründen nicht möglich sei. In Abweichung zum eben diskutierten Fall komme hier aber dazu, dass das Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet liege, so dass hier die landschaftlichen Belange ein größeres Gewicht haben, wobei die Entscheidung, ob eine Ausnahme von der Landschaftsschutzgebietsverordnung getroffen wird, beim Landschaftsbeirat liege.

Wenn also hier die Belange des Landschaftsschutzes stark gewichtet werden und das Einvernehmen aus diesem Grund nicht erteilt werden sollte, könnte dies bei der Entscheidungsfindung im Landschaftsbeirat ein Argument sein. Grundsätzlich treffe die Entscheidung aber der Landschaftsbeirat. Die Stadt sei in erster Linie aus planungsrechtlicher Sicht gefragt. Es sei versucht worden, auf den Standort Einfluss zu nehmen, es sei aber nachgewiesen worden, dass ein alternativer Standort nicht möglich sei, wobei eine Alternative auf Rosendahler Gebiet möglich wäre. Dieser Standort wäre aber kritischer zu sehen, weil der Stall dann in den Hang hinein gebaut würde. Im Rahmen der  Erörterung und auch in Gesprächen mit der Bezirksregierung sei aber deutlich geworden, dass es im Grunde nicht um einen Vergleichsstandort gehe, sondern hier zu beurteilen sei, ob dem beantragten Vorhaben etwas entgegenstehe.

 

Frau Mollenhauer fragt nach, ob die Möglichkeit bestehe, den Stall etwas von der Kreisstraße abzurücken.

Dieser Vorschlag sei in dem Gesprächstermin auch erörtert worden, so Herr Mollenhauer. Aus Sicht der Verwaltung könnte zugunsten der Verschiebung des Stalles der Wirtschaftsweg, der im weiteren Verlauf ein wenig abknicke, verlegt werden.

 

Herr Schulze Esking führt an, dass die gleichen Gründe, wie zum vorherigen Tagesordnungspunkt für die Erteilung des Einvernehmens sprächen. Ein Vorteil bestehe darin, dass durch die im Flurbereinigungsverfahren gepflanzte Hecke bereits ein Sichtschutz auf den Stall bestehe. Im Übrigen würden die Fragen des Landschaftsschutzgebietes von den Fachbehörden ausführlich gewürdigt.

 

Herr Spengler weist darauf hin, dass es im vorigen Tagesordnungspunkt um rd. 40.000 und jetzt bereits um rd. 80.000,-- Masthähnchenplätze gehe. Der nächste Antrag beinhalte vielleicht sogar schon 120.000 oder 150.000 Plätze. Die Umgebung werde immer mehr zersiedelt. In der Presse sei nachzulesen, dass der Bauernpräsident zur Erhaltung guten Ackerlandes aufgefordert habe. Dem Antrag auf Errichtung des Masthähnchenstalles könne er nicht zustimmen.

 

Die Bauern seien die letzten, die scharf darauf seien, guten Boden abzugeben, so Herr Schulze Esking. Um einen Stall bauen zu können, werde Grund und Boden benötigt.

 

Frau Schlieker führt an, dass die bei dem Stall in Aulendorf aufgeführten Gegenargumente hier noch verschärft gelten, weil der Stall doppelt so groß sei, ein Vielfaches an Immissionen verursache und in exponierter Lage entstehen soll. Sicherlich sei eine wirtschaftliche Entwicklung für die Landwirte wichtig, aber gerade bei Masthähnchen sei die wirtschaftliche Lage nicht immer stabil. Sie gebe zu bedenken, was denn passiere, wenn die Ställe nicht mehr genutzt werden. Damit müsse die Allgemeinheit dann leben.

 

Hier sei nicht zu beurteilen, ob die Investitionen der Landwirte wirtschaftlich seien oder nicht, so Herr Schulze Esking. Man dürfe nicht zum Gewerbeverhinderungsverein werden. Die Ställe würden im Rahmen der Gesetze genehmigt oder nicht genehmigt. Die Stadt habe nur die planungsrechtlichen Belange zu berücksichtigen.

 

Frau Schlieker meint, dass zumindest der unteren Landschaftsbehörde signalisiert werden sollte, dass die Kommunalpolitiker die Errichtung der Ställe u. a. aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht befürworten.

 

Herr Mollenhauer weist noch einmal darauf hin, dass die Stadt Billerbeck sicherlich nicht ihr Einvernehmen aufgrund ihrer Einschätzung der landschaftlichen Belange versagen könne. Die Aussagen und das Meinungsbild der Stadt Billerbeck hierzu würden aber mit maßgebend für die Einschätzung des Landschaftsbeirates sein.

 

Herr Schulze Esking gibt zu bedenken, dass man doch nicht mit zweierlei Maß messen dürfe. Der am Dielbach beantragte Hähnchenmaststall, zu dem das Einvernehmen erteilt worden sei, liege ebenfalls in einem Landschaftsschutzgebiet und die Topographie sei dort ähnlich wie in diesem Fall. Außerdem sei der Standort an der Kreisstraße sogar günstiger.

 

Frau Besecke wirft ein, dass der maßgebliche Unterschied zu dem am Dielbach beantragten Stall darin liege, dass dieser an der Hofstelle errichtet werde.

 

Frau Schlieker gibt zu bedenken, dass man doch nicht einen Stall, zu dem das Einvernehmen erteilt wurde, als Referenz für alle weiteren Ställe heranziehen könne.

 

Nach weiterer Erörterung schlägt Herr Schulze Esking vor, unter der Voraussetzung, dass eine umfangreiche Eingrünung des Stalles erfolgt und der Stall von der Straße abrückt, das Einvernehmen zu erteilen.

Auf Nachfrage von Herrn Mollenhauer erklärt sich der Ausschuss damit einverstanden, dass zugunsten des Verschiebens des Stalles der Wirtschaftsweg verlegt werden kann.

 


Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen