Beschluss:

Unter der Bedingung, dass das Bauvorhaben umfangreich eingegrünt und keine An- und Ablieferungen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr erfolgen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Frau Mönning bringt ihren Ärger darüber zum Ausdruck, dass einerseits die Stadt nach ihrer Meinung gefragt wird und ihr dann seitens der Bezirksregierung mitgeteilt wird, dass sie über die vorgebrachten Bedenken gar nicht zu entscheiden habe. Sie erkundigt sich, welche Argumente die Bezirksregierung denn akzeptiert hätte.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass die Stadt aus planungsrechtlicher Sicht zu beurteilen habe, ob ein gewerbliches und damit nicht landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise im Außenbereich zugelassen werden könne oder ob die Stadt die Ansiedelung eines solchen Vorhabens beispielsweise in einem Gewerbegebiet befürworte, was aber aufgrund der Immissionen ein Gewerbegebiet sicherlich zersprengen würde. Weiter wäre zu beurteilen, ob ähnlich wie bei der Windenergie Eignungsflächen ausgewiesen und das entsprechende Planverfahren auf den Weg gebracht werden soll, wobei verwaltungsseitig mehrfach darauf hingewiesen worden sei, dass damit möglicherweise mehr Stallanlagen ermöglicht werden und dadurch das Stadtbild viel mehr beeinträchtigt werde, als wenn über jeden Einzelfall entschieden werde.

 

Herr Wieling erinnert daran, dass es im Zuge der Anerkennung zum staatl. anerkannten  Erholungsort auch Querelen mit der Landwirtschaft gegeben habe. Damals habe man einen Kompromiss gefunden. Heute werde in fast jeder Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung über neue Anträge auf Errichtung von Hähnchenmastställen diskutiert. Er habe bereits vor Monaten prophezeit, dass immer mehr Anträge eingereicht werden und wie ihm zugetragen worden sei, stünden noch weitere Anträge ins Haus. Seltsam sei in dem Zusammenhang, dass gerade in Billerbeck eine Vielzahl solcher Ställe errichtet werden sollen. Er wundere sich nicht darüber, dass die Stadt keine Unterstützung seitens des Kreises oder der Bezirksregierung erfahre, diese habe sie bei den Windenergieanlagen auch nicht bekommen. Die Stadt Billerbeck sei ihren eigenen Weg gegangen und habe im Nachhinein hierfür die Anerkennung bekommen. Er lasse sich von der Stellungnahme der Bezirksregierung nicht bluffen und wundere sich, dass sich die CDU-Fraktion in diesem Fall auf die Stellungnahme der Behörden zurückziehe.

Im Übrigen sei die Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme nicht auf die Belange der Stadt eingegangen. Sie habe z. B. nicht die Besonderheit der Siedlung Aulendorf gewürdigt, die alle Kriterien zum Erlass einer Außenbereichssatzung erfülle. Die Stadt müsse sorgfältiger vorgehen als die Bezirksregierung dies getan habe und z. B. den Erholungscharakter Billerbecks berücksichtigen. Deshalb werde er den Antrag stellen, den Flächennutzungsplan, wie bei der Windenergie, auf Eignungsflächen für Hähnchenmastställe zu untersuchen. Man sollte sich nicht von vornherein durch die Androhung eines Prozesses einschüchtern lassen. Auch glaube er nicht, dass durch die Ausweisung von Eignungsflächen auswärtige Investoren angelockt werden. Die ortsansässigen Landwirte würden nicht ohne weiteres ihre Flächen an Investoren abgeben. Außerdem würden sich die Eignungsflächen stark reduzieren, wenn die Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiete ausgenommen und entsprechende Radien um die Häuser gespannt werden.

Er sehe diesen Weg als einzige Möglichkeit an, da man gegenüber allen Bürgern in der Stadt verpflichtet sei, für eine geordnete Planung zu sorgen. Er würde eine Investition in den sanften Tourismus, die er als Investition in die Zukunft bezeichne, lieber sehen als Investitionen in Mastställe. Er betone aber, dass er nicht grundsätzlich gegen Hähnchenmastställe sei. Er sei für eine geordnete Bebauung der Stadt und dazu gehöre auch der Außenbereich. Diese sei nur durch Ausweisung von Eignungsflächen möglich.

 

Herr Schulze Esking macht deutlich, dass die Stadt das Vorhaben nur aus planungsrechtlicher Sicht beurteilen könne, für alle anderen Belange seien andere Fachbehörden zuständig. Wenn die Stadt ihr Einvernehmen versage, ohne dass planungsrechtliche Belange dem Vorhaben entgegenstünden, dann gebe es ein vergleichbares Urteil aus Ostwestfalen-Lippe, wo eine Gemeinde zu Schadensersatz in Höhe von 180.000,-- € verurteilt worden sei. Wenn dem Vorschlag des Herrn Wieling gefolgt werde, bei den Eignungsflächen die Landschaftsschutzgebietsflächen heraus zu nehmen, dann sei die Hälfte des Stadtgebietes ausgeschlossen. Es könne nicht sein, dass Billerbecker Landwirte, die investieren wollten, auf auswärtige Vorrangflächen ausweichen müssten.

 

Als Beispiel dafür, dass sich Tourismus und Hähnchenmastställe nicht ausschließen, führt Herr Wiesmann das Beispiel Vechta an. Dort werde ebenfalls Intensivtierhaltung betrieben, dennoch seien die Übernachtungszahlen ähnlich hoch wie in Billerbeck. Es sei doch nicht unzumutbar, mit dem Fahrrad an einem schön eingegrünten Stall vorbei zu fahren. Die Ausweisung von Eignungsflächen halte er für problematisch; er sei davon überzeugt, dass dann externe Landwirte hier investierten. Dann sei es doch besser, wenn Billerbecker Landwirte ihr Kapital in Ställe investierten, auch wenn der ein oder andere Standort sich nicht unmittelbar in Hofnähe befinde. Bisher würden aber von 8 beantragten Ställen 6 direkt am Hof errichtet. Bei dem in Aulendorf beantragten Stall sei dargelegt worden, dass keine Möglichkeit bestehe, ihn direkt am Hof zu bauen. Aber auch diesem Landwirt müsse die Möglichkeit der Erweiterung gegeben werden.

 

Herr Becks bemängelt, dass seitens der Bezirksregierung überhaupt nicht berücksichtigt werde, dass es sich um eine touristisch geprägte Region handele. Sie ziehe sich lediglich auf Paragraphen zurück und mache es sich zu einfach.

 

Bei der Größe der beantragten Ställe müsse man schon von Massentierhaltung sprechen, so Frau Schlieker. Grundsätzlich sei zu klären, ob man wolle, dass sich dieser Wirtschaftszweig etabliere. Im Übrigen habe es ja auch hygienische Gründe, wenn die Ställe nicht so nah am Hof errichtet werden.

 

Herr Schulze Esking bezieht sich auf die Aussage von Herrn Becks und weist darauf hin, dass Billerbeck zwar touristisch geprägt, der Außenbereich aber auch landwirtschaftliches Vorranggebiet sei. Es sei doch auch verträglich, Tourismus und Landwirtschaft nebeneinander zu betreiben.

 

Frau Mönning führt an, dass man nicht nur im Sinne der Landwirte, die heute stark in den Reihen des Ausschusses vertreten seien, entscheiden dürfe. Sie mache sich zum Anwalt derer, die in Billerbeck vom Tourismus lebten und hierin investiert hätten.

 

Herr Wieling betont, dass auch die SPD-Fraktion für Hähnchenmastställe gestimmt habe, wenn sie an der Hofstelle gebaut werden. Heute diskutiere man aber über Ställe, die nicht am Hof gebaut werden. Er wisse nicht, wie er den Billerbecker Gewerbetreibenden plausibel machen solle, dass sie sich in der Stadt nicht entwickeln können bzw. sich andere Flächen suchen müssten. Auch könne er nur wiederholen, dass man nach seiner Meinung die Situation durch  Ausweisung von Eignungsflächen besser in den Griff bekomme. Er glaube nicht, dass fremde Investoren dann über Billerbeck herfallen werden.

 

Frau Mollenhauer stört sich daran, dass hier immer wieder angeführt werde, dass Tourismus und Landwirtschaft nicht zusammen passten. Dabei kämen die Touristen auch nach Billerbeck, weil es sich um eine landwirtschaftlich geprägte Region mit schönen Radwegen handele.

 

Herr Wiesmann weist darauf hin, dass es im Außenbereich Schweinemastställe gebe, die genauso groß seien wie die beantragten Hähnchenmastställe. Diese hätten nie jemanden gestört.

 

Die Begrünung der Ställe halte sie für ein sehr schlichtes Argument, so Frau Mönning. Hierdurch würde die Zersiedelung der Landschaft nicht wettgemacht.

 

Herr Wiesmann führt an, dass Billerbeck 9.000 ha groß sei und alle Hähnchenmastställe zusammen eine Fläche von 1,5 ha in Anspruch nähmen, dabei von einer Zersiedelung zu sprechen, halte er für maßlos übertrieben. Außerdem sollte bedacht werden, dass durch die Ställe Arbeitsplätze entstehen und Gewerbesteuer fließe.

 

Herr Schulze Esking stellt fest, dass man mit der Diskussion nicht weiter komme. Wenn Eignungsflächen ausgewiesen werden, dann würden diese voraussichtlich auch ausgeschöpft. Ihn störe außerdem, dass einigen Landwirten die Existenzgrundlage genommen werde, wenn in Landschafts-/Naturschutzgebieten generell nicht mehr gebaut werden dürfe, weil dies kein Vorranggebiet sei.

 

Herr Wieling stellt den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, den Flächennutzungsplan auf Eignungsflächen für Hähnchenmastställe zu untersuchen. Die Aussage, dass in Naturschutz- oder Landschaftsschutzflächen kein Stall gebaut werden dürfe, wolle er so nicht unterstreichen, das müsse die Diskussion ergeben.

 

Wenn diesem Antrag zugestimmt werde, so Herr Schulze Esking, dann werde doch sofort eine Veränderungssperre erlassen, so dass für die nächsten 2 – 3 Jahre jegliche Investitionen abgeblockt werden.

 

Frau Schlieker führt an, dass Eignungsflächen auch die Möglichkeit böten, die Anzahl der Ställe zu begrenzen. Durch die Investitionen der Landwirte in Hähnchenmastställe machten sich diese abhängig von einigen wenigen Firmen, die den Markt bestimmen.

 

Dass es nur eine begrenzte Anzahl von Firmen gebe und sich die Landwirte in deren Abhängigkeit begeben sei falsch, so Herr Wiesmann.

 

Nach weiterer Erörterung berichtet Herr Mollenhauer auf Nachfrage von Herrn Becks, mit wie vielen Anträgen noch zu rechnen sei, dass voraussichtlich in absehbarer Zeit der Bau von 3 nebeneinander liegenden Ställen (1 x landwirtschaftlich, 2 x gewerblich) mit über 100.000 Hühnern beantragt werde.

 

Da der Antrag des Herrn Wieling, den Flächennutzungsplan auf Eignungsflächen für Hähnchenmastställe zu untersuchen, der weitergehende Antrag ist, lässt Herr Dübbelde zunächst hierüber abstimmen.

Der Antrag wird mit 6 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen abgelehnt. (Frau Schlieker nahm an der Abstimmung nicht teil).

 

Herr Dübbelde stellt dann den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses zur Abstimmung.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen