Herr Wieling kommt auf die Mitteilung der Bürgermeisterin über die Sitzungsleitung zurück und wirft die Frage auf, was das denn für Verhältnisse seien, wenn ein Ausschussvorsitzender Akteneinsicht wahrnehme und er Wochen später über seine Zuständigkeiten belehrt werde.

 

Frau Dirks entgegnet, dass es um die Unterrichtung der Öffentlichkeit gehe. Ein Ausschussvorsitzender habe, wie die Bürger auch, das Recht auf Akteneinsicht. Nur obliege ihr als Bürgermeisterin die Vertretung der Stadt nach außen. Das habe sie mit ihrem Hinweis gemeint.

 

Es sei nicht in Ordnung, wenn einem Ausschussvorsitzenden 3 Monate später eine Rüge erteilt werde, so Herr Wieling. Zu einem normalen Miteinander gehöre doch, dass entweder die Bürgermeisterin oder ihr Stellvertreter den Ausschussvorsitzenden zeitnah auf seine Rechte und Pflichten hinweise.

 

Außerdem hätte Frau Dirks Herrn Dittrich und ggf. auch andere Ausschussvorsitzende in angemessenerer Form belehren können als das heute der Fall gewesen sei. Er wünsche sich eine bessere Zusammenarbeit.

 

Frau Dirks hält dem entgegen, dass sie den Rat als passendes Gremium ansehe.