Herr Dittrich führt aus, dass seine Anfrage einiger einführender Worte bedürfe, um den Zusammenhang verständlich zu machen. Er habe am Montag, 19.11.07, gegen 15:00 Uhr im Büro der Bürgermeisterin angerufen, da er mit Frau Dirks sprechen wollte. Frau Ewelt habe ihm gesagt, dass die Bürgermeisterin in einer Besprechung sei und man sich gleich melden werde. Das sei dann auch geschehen. Frau Ewelt habe ihm dann folgendes mitgeteilt: „Ich mag es Ihnen ja kaum sagen, aber Frau Bürgermeisterin hat gesagt, sie möchte bis auf Weiteres nicht mit Ihnen reden.“

Daraufhin habe er Frau Ewelt gesagt, dass ihm der Wunsch der Bürgermeisterin egal sei und er sie oder ggf. ihren Vertreter im Amt dienstlich dringend sprechen müsse. Frau Dirks habe dann tatsächlich persönlich zurückgerufen, sei aber sehr kurz ab gewesen, habe sich aber angehört, was er ihr dienstlich mitzuteilen hatte.

Dieses Verhalten der Bürgermeisterin halte er nicht nur für eine Ungehörigkeit ihm gegenüber, sondern – was noch viel schlimmer sei – seinen Wählern gegenüber, denn er spreche nicht nur für sich. Er rüge das Verhalten hiermit aufs Schärfste und öffentlich.

Ähnlich wie die Maßnahmen der Bürgermeisterin bei der Elternversammlung zum Asbestskandal an der Hauptschule am 10.12.2007, bei sie den extra erschienenen vier Lehrern Redeverbot erteilt habe, zeuge das geschilderte Verhalten von Hilflosigkeit und Inkompetenz.

Herr Dittrich richtet an Frau Dirks die Frage, ob sie beabsichtige, auch in Zukunft Gespräche mit Ratsmitgliedern – persönlich oder telefonisch – von deren vorherigem Wohlverhalten ihr gegenüber abhängig zu machen. Dann habe sie nämlich Demokratie und die Kontrollfunktion des Rates hinsichtlich der Verwaltung nicht verstanden und wäre völlig fehl an dem Platz, den sie gerade einnehme.

 

Frau Dirks erwidert, dass sie grundsätzlich erreichbar sei. Sie bitte aber um Verständnis, dass sie bei wichtigen Besprechungen – und das sei der Fall gewesen als Herr Dittrich angerufen habe – nicht ans Telefon gehe und später zurückrufe.