Herr Fehmer stellt fest, dass es sich bei dem Kinder- und Jugendförderplan um ein sehr umfangreiches Pamphlet handelt. Es sei müßig, zwei Modellkommunen auszuwählen, diese näher zu beleuchten und diese dann zum Bestandteil eines Kinder- und Jugendförderplanes zu machen.

Interessant sei der Bereich der zukünftigen Ausrichtung der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld. Hier werde von einer neuen Betrachtungsweise gesprochen, man möchte auch sozioökonomische Belastungsfaktoren berücksichtigt wissen. Bzgl. der Belastungsfaktoren habe der Kreis ein Nord-Süd-Gefälle ausgemacht. Auch wenn das so sein mag, gefalle ihm nicht, dass in Zukunft die Förderung seitens des Jugendamtes verändert werden soll. Bisher hätten alle Kommunen eine einheitliche Förderung bekommen, gerade auch im Bereich der personellen Besetzung. Die für Billerbeck festgesetzten 2,0 Planstellen seien in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft worden. Nun sei eine zusätzliche Stelle für einen Streetworker geschaffen worden, so dass Billerbeck über die 2,0 Stellen hinauskomme. In Zukunft solle die Förderung eine andere sein, weil Gemeinden mit den sogen. Belastungsfaktoren anders berücksichtigt werden. Das würde eindeutig zu Lasten des Nordkreises führen, d. h. Billerbeck müsse in Zukunft zahlen, habe aber gleichzeitig wahrscheinlich einen geringeren Anspruch auf Planstellen und sonstige Ausstattungen. Wenn eine Gemeinde in der Jugendarbeit mehr tun wolle, könne das nicht über die Solidargemeinschaft abgerechnet werden. Diesen Bereich des Jugendhilfeplanes könne er nicht mittragen und nicht nachvollziehen.

 

Herr Messing erläutert, dass der Kreis an der Grundförderung der entsprechenden Stellen festhalten wolle. In der Vergangenheit seien lediglich 3% der Mittel für Sondermaßnahmen aufgewandt worden. Bzgl. des Sozialstrukturindexes und dem Nord-Süd-Gefälle sehe er aber ebenfalls Widersprüche. Sichergestellt sei aber, dass Billerbeck die 2,0 Stellen behalten werde. Der Kreis beabsichtige die Mittel für Sondermaßnahmen auf 20 – 25% aufzustocken. Die aufgestockten Mittel sollen durch Umschichtungen innerhalb des eigenen Jugendamtsbereiches aufgefangen werden. Sollte es nicht gelingen, die Zielgröße von 20% durch Umschichtungen zu erreichen, werde voraussichtlich über eine Anhebung der Jugendamtsumlage nachgedacht.

Nicht nachvollziehen könne er, dass eine hohe Schülerzahl, z. B. in Havixbeck und Olfen bedarfssteigernd sein soll und diese Orte zusätzliche Gelder für Sondermaßnahmen bekommen sollen, es sei denn die Mittel sollen für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden. Unter 6.2.4 des Kinder- und Jugendförderplanes werde ausgeführt, dass insbesondere für Angebote im Rahmen der freizeitorientierten Jugendarbeit eine hohe Schülerdichte bedarfssteigernd wirke. Das erschließe sich für ihn nicht, dies müsste situativ entschieden werden, denn soziale Brennpunkte können sich aktuell ergeben.

 

Herr Fehmer ist der Meinung, dass der Bereich Schulsozialarbeit schulspezifisch gesehen werden müsse und nicht zu Lasten des Unterrichtes gehen dürfe. Evtl. könnten hierfür ergänzend kapitalisierte Mittel verwandt werden. Andererseits würden in dem Jugendhilfeplan viele Institutionen aufgelistet, die von den Schulen in Anspruch genommen werden sollten und deren know how genutzt werden sollte.

Im Übrigen dürfe die Schülerdichte nicht der Ansatzpunkt für die Verteilung der Mittel sein. Die Schüler seien nur befristet in den Gemeinden bzw. Schulstandorten, nachmittags kehrten sie an ihren Wohnort zurück. Also sollte heute deutlich formuliert werden, dass sich eine hohe Schülerzahl nicht bedarfssteigernd auswirken dürfe und es zu einer gleichberechtigten Verteilung der Investitionen innerhalb des Kreises kommen müsse. Er werde diesbezüglich Kontakt zu seinen Fraktionskollegen der umliegenden Gemeinden aufnehmen, damit sie dieses Anliegen ebenfalls an ihre Kreistagsmitglieder weitergeben.

 

Wenn Schüler/innen in den Schulen soziale Kontakte knüpften, wirke sich das positiv aus und steigere auch den Bedarf, so Frau Kratz. Habe eine Kommune Schulen am Ort, bringe das Leben in die Stadt.

 

Herr Handwerk vermisst, dass in dem  Kinder- und Jugendförderplan des Kreises überhaupt keine Perspektiven aufgezeigt werden. Es handele sich lediglich um eine aus verschiedenen Bezugsquellen zusammen geschriebene Ist-Beschreibung ohne Aufzeigen irgendwelcher Perspektiven.

 

Herr Wilkens fragt nach, ob sich die Fördersätze in dem neuen Kinder- und Jugendförderplan gegenüber den bisher geltenden Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit geändert haben.

Herr Messing teilt mit, dass ihm keine Kürzungen bekannt seien.

 

Frau Dirks erklärt, dass die heutigen Beiträge in die Stellungnahme einbezogen würden. Ihr sei aber daran gelegen, dass auch die Schulen berücksichtigt werden. Die Schulen verfügten über Angebote, die über das normale Schulleben hinausgingen.

 

Frau Mönning fasst abschließend zusammen, dass der Ausschuss den Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zur Kenntnis nehme und von der Verwaltung erwarte, dass sie - wie von der Bürgermeisterin angekündigt - eine entsprechende Stellungnahme abgibt.