Frau Dirks begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. David vom Rechtsanwaltsbüro Dr. Baumeister, Münster.

 

Frau Dirks teilt zunächst mit, dass der Zeitdruck, der vorab bestanden habe, nicht mehr bestehe. Dennoch sollte im April eine Entscheidung getroffen werden, weil dann alle neun Kommunen an einem Strang ziehen und die Gesellschaft gegründet werden sollte. Bislang lägen noch nicht alle Gesellschafterverträge vor. Auch die endgültige Abstimmung mit der Kommunalaufsicht sei im Detail noch nicht erfolgt.

 

Herr Dr. David erläutet vorab, warum das Modell mit den Stadtwerken Lengerich (SWL) nicht funktioniert habe und stellt dann das in der Sitzungsvorlage beschriebene neue Modell vor und beantwortet anschließend Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Brunn befürchtet, dass bei der Anzahl der Gesellschaften auch eine Vielzahl Geschäftsführer bestellt werden.

Das wird von Herrn Dr. David verneint. Voraussichtlich werde der Geschäftsführer für alle Gesellschaften identisch sein.

Frau Dirks ergänzt, dass das Modell intern so aufgebaut werden müsse, tatsächlich gebe es aber eine Gesellschaft mit einem Geschäftsführer.

 

Zu der Überlegung von Frau Mollenhauer, dass die Netzbetrieb GmbH & Co KG doch eigentlich keine Funktion habe führt Herr Dr. David aus, dass in der GmbH & Co KG die Gewinne erzielt werden. Je größer diese GmbH & Co KG sei, desto besser. Würde nicht das Pachtmodell gewählt, gäbe es Probleme bei der Integration Dritter. Gesellschaftsrechtlich sei zwar eine schwierige Konzeption gewählt worden, es gehe auch einfacher, aber es müssten alle Kommunen unter einen Hut gebracht werden und einige Gemeinden wollten eigene Netz GmbH.

 

Es müsse vermieden werden, dass die Netz GmbH ausschließlich Profit orientiert arbeitet, so Herr Schlieker. Selbstverständlich müsse sie auskömmlich arbeiten. Wichtig sei aber ein gutes wirtschaftliches Netz für die Bürger zur Verfügung zu stellen. Er fragt nach, wie das in Billerbeck sichergestellt werden könne, wenn die anderen Kommunen dies anders sehen.

 

Herr Dr. David führt aus, dass dieses Modell, bei dem sich alle Kommunen zusammenschließen, die einzige Chance sei, die Kosten für die Bürger zu senken, da in diesem Fall die Kommunen Einfluss nehmen können. 

 

Herr Schlieker sieht einen großen Knackpunkt in der Frage, wer mit dem jetzigen Netzbetreiber verhandeln solle. Dieser Verhandlungspartner müsse gegenüber der RWE ein kompetenter Partner sein.

 

Herr Dr. David wirft ein, dass dieser Geschäftsführer gesucht werden müsse.

 

Herr Schlieker gibt zu bedenken, dass viele bereits gescheitert seien, er habe große Bedenken, dass gerade hier jemand das schaffe.

 

Frau Dirks räumt ein, dass dies ein Nachteil gegenüber der SWL sei, weil diese ein Gesicht präsentiert habe. Zurzeit habe man noch keinen strategischen Partner.

 

Herr Dr. Meyring führt an, dass die Konzessionsverträge in den Kommunen ja stufenweise auslaufen. In der Anfangsphase sei die Gesellschaft also relativ schwach.

 

Herr Dr. David berichtet, dass in fünf von neun Kommunen Handlungsbedarf bestehe, weil die Konzessionsverträge demnächst ausliefen. In diesen Kommunen müssten Netz GmbH gegründet und eine GmbH & Co KG gebildet werden. Wenn die erste Kommune den Pachtvertrag schließe, müsse das Modell betrieben werden. Dann würden die Lasten durch die Anzahl aller Kommunen, nicht nur derjenigen, die zuerst dabei sind, im Verhältnis von Einwohnern/Fläche geteilt.

 

Herr Nowak stellt fest, dass in der Ruhe die Kraft liege. Wenn es nach dem Willen der Verwaltung gegangen wäre, wären die Beschlüsse längst gefasst worden. Er sei froh, über eine so weitreichende Geschichte nicht schnell entschieden zu haben. Heute liege ein völlig anderes Modell vor, das ihm wesentlich sympathischer als das erste sei. Er lehne es ab, unter Zeitdruck zu entscheiden.

 

Frau Dirks entgegnet, dass sie bisher keinen Beschlussvorschlag unterbreitet habe. Sie habe zwar einen Terminplan vorgestellt aber auch gesagt, dass man sich in Ruhe unterhalten müsse. Ursprünglich sei eine Sondersitzung vorgesehen gewesen, die sie abgesagt habe. Den Vorwurf, dass sie dem Ausschuss etwas aufdrücken wollte, weise sie zurück.

Herr Dr. David ergänzt, dass insgesamt 4 Modelle ausgearbeitet worden seien und für das jetzt vorliegende Modell ein Konsens erzielt wurde. Die Verträge mit den SWL hätten erst im Dezember vorgelegen und hätten nichts mehr mit dem von Herrn Schnitzler hier vorgetragenen Modell zu tun gehabt. Lediglich für die SWL wäre ein Vorteil eingetreten, da sie durch den Beitritt der 9 Münsterland-Kommunen besser ausgelastet gewesen wäre.

 

Herr Schlieker erkundigt sich, ob es in der weiteren Entwicklung möglich wäre, dass die Kommunen auch Stromversorger werden können.

Herr Dr. David teilt mit, dass das heute vorgestellte Modell hierfür offen sei.

 

Herr Schlieker fragt weiter nach, welche Kosten der Stadt entstünden, wenn dem Modell zugestimmt werde.

Frau Dirks berichtet, dass diese Frage noch nicht ganz geklärt sei. Für die Netz GmbH sei eine Einlage von 25.000,-- € aufzubringen.

 

Herr Tauber möchte wissen, wann die Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt werden.

Diese können erst dann erfolgen, wenn der Konzessionsvertrag auslaufe, so Frau Dirks. Bzgl. der Wirtschaftlichkeit werde man sich auf die ersten 5 Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der Kommunen und der Marktanalysen verlassen müssen. Hierin liege ein gewisses Risiko.

 

Von Herrn Tauber nach dem weiteren Zeitfenster befragt führt Frau Dirks aus, dass die Netz GmbH gegründet sein müsse, wenn der Konzessionsvertrag auslaufe. Diese Netz GmbH müsse also in absehbarer Zeit gegründet werden, damit eine Beteiligung an der Netzbetriebs GmbH möglich ist. Deshalb müsse ein Grundsatzbeschluss alsbald gefasst werden.

 

Herr Fehmer stellt fest, dass jetzt ein weiteres Modell vorgestellt worden sei. Ob das der Weisheit letzter Schluss sei, wisse er nicht. Ohne einen strategischen Partner oder Dienstleister werde man aber eine „Bauchlandung“ machen. Er wisse nicht, wie man einen solchen locken wolle.

 

Herr Dr. David und Frau Dirks weisen darauf hin, dass es Bewerbungen gebe. Nur müsse man sich zunächst auf ein Modell verständigen, bevor ein Partner gesucht werde.

 

Herr Fehmer kommt auf den Ansatz von Herrn Schlieker zurück, dass nicht die Gewinnmaximierung im Vordergrund stehen dürfe und fragt nach, ob dies im Gesellschaftervertrag festgeschrieben werden könne.

 

Herr Dr. David räumt ein, dass eine solche Formulierung vorgesehen werden könne, er glaube aber nicht, dass dies eine Garantie für niedrige Netzentgelte in allen Kommunen sein wird. 

 

Um überhaupt einen Ansatzpunkt zu haben, sollte eine Absichtserklärung verfasst  werden, so Herr Fehmer. Wenn man niedrige Netzentgelte nicht im Blick habe, sei die Gesellschaft auch nicht besser als der bisherige Betreiber.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass Netzentgelte nicht frei bestimmt könnten wie die Preise.

 

Bei dem Vortrag des Herrn Schnitzler von den SWL sei über Standorte und Arbeitsplätze gesprochen worden, so Herrn Fehmer.

Herr Dr. David teilt mit, dass die Netz GmbH ihren Sitz in der jeweiligen Kommune habe und der Sitz der Netzbetriebs GmbH & Co KG von den Kommunen bestimmt werde. Die Anzahl der Arbeitsplätze werde auch davon abhängen, ob ein Dienstleister eingebunden werde. Bei einem Dienstleister würden nicht viele Arbeitsplätze entstehen.

Frau Dirks ergänzt, dass über Standorte bislang noch nicht gesprochen worden sei. Sie sei froh, dass man sich gemeinschaftlich auf ein Modell einigen konnte.

 

Herr Brunn erkundigt sich nach dem zeitlichen Vorgehen. Zunächst müssten ja die Netz GmbH und dann die Netzbetrieb GmbH & Co KG gegründet werden. Er wolle wissen, ob und wann Entscheidungen rückgängig gemacht werden können.

 

Innerhalb des Kreises der Kommunen sei man gebunden, so Herr Dr. David. Wenn das nicht der Fall wäre, würde der Solidaritätsgedanke gesprengt. Das Modell mache nur Sinn mit einer festen Klammer und wenn dieses Konstrukt fest auf 20 Jahre stehe.

 

Die Feststellung des Herrn Brunn, dass aber immer noch kein Geschäftsführer feststehe, bestätigt Herr Dr. David. Wenn die Netz GmbH die Konzession habe und sich um den Erwerb des Netzes bemühe, müsse jemand gefunden sein, der über die Netzübernahmepreise verhandele. Das könne eine einzelne Person oder ein Dienstleister sein. Wenn niemand gefunden werde, der das know how zur Verfügung stelle oder wenn das Modell nicht funktioniere, könne die Gesellschaft wieder aufgelöst werden.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Brunn, dass die 20 Jahre also nicht so fest gesehen werden müssen, antwortet Herr Dr. David, dass alle Kommunen gemeinsam jederzeit zurück könnten.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass er zugunsten der Billerbecker Bürger das Heft des Handelns nicht aus der Hand geben möchte. Es müsse vermieden werden, dass die anderen acht Kommunen Einfluss auf Billerbecker Entscheidungen nehmen. Er wolle wissen was passiere, wenn in einer Kommune exorbitante Investitionen getätigt werden sollen und die anderen Kommunen viel Geld vorschießen müssen.

 

Herr Dr. David führt aus, dass alle Kommunen gemeinsam bestimmen können, ob die Infrastruktur ausgebaut werde. Die Entscheidungen müssten gemeinsam getragen werden. Eine Kommune werde nicht in der Lage sein, ihre Netze allein zu betreiben.

 

Herr Dübbelde erkundigt sich, warum bei der Gemeinsamen kommunalen Gesellschaft ein anderer Verteilerschlüssel als bei der Netzbetriebs GmbH & Co KG gewählt worden sei.

Herr Dr. David erläutert, dass der Verteilerschlüssel Einwohner/Fläche als Kompromiss gefunden worden sei, um Lüdinghausen und Nordkirchen einzubinden. Der Flächenschlüssel mache für andere zu privatisierende Aufgaben keinen Sinn. Die Verteilung zu gleichen Anteilen bei der Gemeinsamen kommunalen Gesellschaft sei aber nicht zwingend.

 

Herr Tauber erkundigt sich, wann die Gründungen der Gesellschaften anstünden.

Herr Dr. David führt aus, dass diese so schnell als möglich gegründet werden sollten. Voraussetzung für eine sinnvolle Weiterarbeit sei aber zunächst, dass eine Einigung über das Modell erfolge. Es mache keinen Sinn Verträge auszuarbeiten und hinterher das Modell zu verwerfen. Wenn das Modell beschlossen werde, dann könnten die Netz GmbH rasch gegründet werden. Bis dahin habe er den Gesellschaftsvertrag vorbereitet. Das Modell an sich sei mit der Kommunalaufsicht angesprochen worden, er gehe davon aus, dass es von dort akzeptiert werde. Er würde empfehlen, ohne große Not den Termin bis Ende April nicht sausen zu lassen.

 

Herr Tauber regt an, einen zeitlichen Ablauf der Niederschrift beizufügen.

 

Herr Nowak stellt heraus, dass der erste Beschluss der wichtigste sei, im Vertrauen und mit Rücksicht auf die anderen Kommunen.

 

Herr Dr. Meyring fragt nach, wer über Netzerweiterungen auf Ortsebene entscheide und wie in diesem Zusammenhang Verrechnungen erfolgten, wenn in ein Netz investiert wird.

 

Es werde nicht funktionieren, wenn jede Kommune für sich autark entscheide und z. B. in ihrem Gewerbebetrieb ein Supernetz installiere, so Herr Dr. David. Das würde das Solidargefüge empfindlich stören.

 

Herr Nowak wirft ein, dass dann Standards festgelegt werden müssten.

 

Es könne aber auch nicht sein, dass die anderen 8 Kommunen bei der Erschließung neuer Gewerbegebiete mitentscheiden, so Herr Schlieker. Gerade bei Gewerbegebieten bestehe eine Konkurrenz unter den Kommunen. Deshalb müssten Standards formuliert und festgeschrieben werden.

 

Frau Mollenhauer erkundigt sich, wie viele Kommunen an dem Modell beteiligt sein sollten und ab wann es sich nicht mehr rentiere.

 

Wenn ein Netz weniger als 50.000 Nutzer habe, dann sei es nicht mehr rentabel, so Herr Dr. David. Die Netze zu kaufen und zu verpachten mache Sinn, wenn sich alle neun Kommunen zusammen tun und damit über 100.000 Nutzer zusammen kämen.

 

Herr Nowak macht deutlich, dass man nach dem Grundsatzbeschluss ausgeliefert sei. Vorher müsse aber unbedingt zwischen den Kommunen ausgehandelt werden, mit welchen Mehrheitsverhältnissen Entscheidungen getroffen werden.

 

Herr Dr. David wirft ein, dass solche Klauseln eingearbeitet würden. Das vom Solidaritätsgedanken lebende Modell mache nur Sinn, wenn Entscheidungen mit großer Mehrheit gefällt werden.

 

Abschließend stellt Frau Dirks fest, dass das Konzept grundsätzlich mitgetragen werde. Herr Dr. David wird bis Mitte März den Konsortialvertrag erarbeiten, der dann dem Ausschuss vorgelegt werde.