Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller Gespräche über einen Standort mit einem möglichst geringen Abstand zum Hof zu führen.


Frau Besecke geht zunächst auf die rechtlichen Grundlagen ein und erläutert, dass der Unterschied zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungsbetrieben nicht im äußeren Eindruck bestehe, sondern insbesondere dadurch entstehe, dass die landwirtschaftlichen Betriebe über Flächennachweise die eigene Futtergrundlage nachweisen können. Landwirtschaftliche Vorhaben könnten nicht durch Darstellungen im Flächennutzungsplan geregelt werden.

Gewerbliche Tierhaltungsbetriebe seien als privilegierte Vorhaben zulässig, da sie aufgrund ihrer Emissionen nicht im Innenbereich möglich sind und die Stadt kein Industriegebiet für solche Vorhaben bereithalte.

Bei der Erteilung des Einvernehmens sei man an die im § 35 BauGB aufgeführten Belange gebunden. Die Belange würden durch Fachbehörden geprüft, wobei auch die Gemeinde Aussagen zu ihnen treffen könne. Dabei kämen insbesondere die Belange der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert oder die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes in Betracht. Eine dem Vorhaben entgegenstehende Planung liege nicht vor. Eine Regelung über die Flächennutzungsplanung komme nur für die Betriebseinheiten 5 bis 8 in Frage (zwei der drei Ställe), nicht aber für die Betriebseinheiten 1 bis 4 (Packhalle mit Wohnungen, Kotlager und ein Stall). Mit dem Antragsteller seien verschiedene Varianten und Standorte erörtert worden. Der Antragsteller habe dargelegt, dass ein anderer Standort nicht möglich sei. An der Hofstelle müsse das Vorhaben soweit abgerückt werden, dass es auch dort zu einer Zersiedelung führe. Bei Antragstellung habe der Bauherr das Recht, den von ihm bevorzugten Standort zu wählen. Über diesen Antrag sei heute zu entscheiden.   

 

Frau Dirks teilt mit, dass sie in den vergangenen Tagen eine Reihe von Eingaben auch in Form von E-Mails erhalten habe, in denen sich Bürger gegen einzelne Standorte aussprächen aber auch allgemein gewerbliche Tierintensivhaltungsställe in der freien Landschaft ablehnten. Die überwiegende Anzahl der Eingaben habe den Tenor, dass Mastställe in Hofnähe errichtet werden sollen und hierdurch keine Zersiedelung der Landschaft eintreten dürfe.

 

Herr Schulze Esking stellt im Namen der CDU-Fraktion fest, dass Antragsteller grundsätzlich nach § 35 BauGB Abs. 1 ein Anrecht haben, zu bauen. Es sei bekannt, dass 2009 die Käfighaltungsverordnung in Kraft trete, also für die gleiche Anzahl von Hennen mehr Platz benötigt werde. Hier sei aber nicht über den Tierschutz, die Größe oder die Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu entscheiden, sondern über den Standort. Die CDU-Fraktion habe lange die Position vertreten, dass die Anträge auf Errichtung von Mastställen nur aus planungsrechtlicher Sicht zu beurteilen seien. Bisher sei in der Regel das Einvernehmen erteilt worden, weil keine planungsrechtlichen Belange entgegengestanden hätten. Nachdem es in der Zwischenzeit aber große Diskussionen in der Öffentlichkeit gegeben habe, habe die CDU-Fraktion die Thematik noch einmal aufgegriffen und den Grundsatzbeschluss gefasst, dass das gemeindliche Einvernehmen nur noch erteilt werden soll, wenn der Stall mit einem möglichst geringen  Abstand zur Hofstelle errichtet werde. Obwohl die beantragte Legehennenanlage tlw. privilegiert sei, stelle er den Antrag, konsequenterweise das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen und die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Investor über einen Standort in Hofnähe zu diskutieren.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass bisher nur grob geprüft worden sei, ob ein Standort in Hofnähe möglich ist. Ob tatsächlich die Möglichkeit bestehe, müsse im Rahmen eines detaillierten Gutachtens geklärt werden. Es liege aber ein förmlicher Antrag vor, so dass die Fristen einzuhalten seien. Deshalb habe man nicht lange Zeit, die Entscheidung aufzuschieben. Eine Entscheidung müsste im zuständigen Ausschuss, also im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 6. März 2008 gefasst werden. Er werde aber versuchen, in einem Gespräch mit dem Antragsteller einen Schritt weiter zu kommen.

 

Frau Rawe macht deutlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus städtebaulichen Gründen die Errichtung der Legehennenanlage an dem beantragten Standort nicht vertreten könne. Sie freue sich, dass mit der CDU zusammen eine Lösung hoffentlich im Sinne der Bürger der Stadt gefunden werde.

 

Herr Rampe erklärt, dass die SPD-Fraktion dies genauso sehe. Sie seien gegen eine Zersiedelung der Landschaft. Für ihn ergäben sich aber noch Fragen zur Vorlage. So sei dort von Betriebseinheiten 1 – 7 die Rede, im Plan sei aber noch eine achte Betriebseinheit eingezeichnet. Außerdem wolle er wissen, wer die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt habe und warum keine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange gesehen werde. Weiter fragt er kritisch nach, ob die Angelegenheit nicht bereits in der letzten Bezirksausschusssitzung hätte beraten werden können, diese liege erst zwei Wochen zurück.

 

Frau Besecke teilt mit, dass zu der Sondersitzung am 12. Februar 2008 noch nicht alle Unterlagen vorgelegen hätten. Bei der Betriebseinheit 8 handele es sich um ein Silo, das aus dem Lageplan des Antrages übernommen worden sei. Die Umweltverträglichkeitsprüfung müsse der Antragsteller selber in Auftrag geben. Diese sei Bestandteil eines solchen Verfahrens. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung mit den übrigen Antragsunterlagen habe 4 Wochen lang ausgelegen.

 

Frau Rawe führt aus, dass aus einer von der Landesanstalt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz angeforderten Karte hervorgehe, dass direkt vor dem Wäldchen ein Biotop liege und etwas weiter eine gefährdete Tierart (Laubfroschart) heimisch sei. Sie erkundigt sich, ob dies geprüft worden sei.

 

Frau Besecke erwidert, dass dieser Belang in die Zuständigkeit der Unteren  Landschaftsbehörde falle.

 

Herr Brunn macht deutlich, dass die SPD-Fraktion bereits zu Beginn der Diskussion im letzten Jahr auf die Gefahr der Zersiedelung hingewiesen und prophezeit habe, dass noch mehr Anträge folgen werden. Die CDU-Fraktion habe das nicht so gesehen. Er erkundigt sich, ob es Andeutungen für weitere Anträge gebe.

 

Aktuell seien ihr keine weiteren Voranfragen bekannt, so Frau Besecke.

 

Herr Wiesmann merkt an, dass diese Legehennenanlage bereits in der Dezember-Sitzung erwähnt wurde.

 

Frau Relt weist darauf hin, dass man die Ställe nicht miteinander vergleichen könne. Hier handele es sich um einen Legehennen- und nicht um einen Hähnchenmaststall. Die rot-grüne Regierung habe gewollt, dass Legehennen mehr Platz haben sollen. Um diesen Platz zu schaffen, müssten die Landwirte erweitern.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass der Antrag des Herrn Schulze Esking weitergehender ist als der Beschlussvorschlag der Verwaltung und lässt deshalb über den Antrag des Herrn Schulze Esking abstimmen.


Stimmabgabe: einstimmig