Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i. H. v. 96.200,33 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

 

b)     In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr 2019 - 2021 anteilig in Höhe von 59.000 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.

 

c)      Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)     Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen bis 240 l wird auf 22,00 € und für 1.100 l-Papiercontainer auf 39,00 € festgesetzt

 

e)     Die 14. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 

 

 

 


Frau Lammers erläutert kurz die Bedarfsberechnung und die Perspektiven für die Verkaufserlöse des Altpapiers.

 


Stimmabgabe: einstimmig