Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

a)            Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Unterdeckung von 690,13 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.

 

b)           Die Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,70 € festgesetzt.

 

c)            Die 21. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 

 


Frau Lammers führt aus, dass für die Straßenreinigung eine geringfügige Erhöhung des Gebührensatzes erforderlich ist und verweist auf die Sitzungsvorlage.

 


Stimmabgabe: einstimmig