Sitzung: 17.11.2022 Bezirksausschuss
Vorlage: FBF/0637/2022
Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfs-berechnungen
2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandenen einzelnen
Unter- bzw. Überdeckungen werden dem bilanziellen Sonderposten für
Gebührenausgleich entnommen bzw. gutgeschrieben.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Unter- bzw.
Überdeckungen aus den Jahren 2021 i. H. v. insgesamt 1.957,99 € in der
Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2023
wird zur Kenntnis genommen.
d) Die 5. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der
Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
Herr Wiesmann fragt, ob es
seitens der Ausschussmitglieder noch Rückfragen gibt. Da dies nicht der Fall
ist, lässt er über den Tagesordnungspunkt abstimmen.
Stimmabgabe: einstimmig