Frau Caluori teilt mit, dass sich seit geraumer Zeit eine obdachlose Person in Billerbeck aufhalte. Mehrfach wurde diese Person an verschiedenen Bushaltestelle gesehen. Sie fragt nach, ob dieses der Verwaltung bekannt sei und wie damit umgegangen wird.

 

Herr Messing antwortet, dass die obdachlose Person der Verwaltung bekannt sei und bereits eine Kontaktaufnahme sowie ein Hilfsangebot unterbreitet worden ist.

In einem Gespräch wurde der Person klar gemacht, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum seitens der Stadt untersagt wird.

Daraufhin hat die betroffene Person einen “Umzug” in die kleine Kapelle am Ludgerusbrunnen vorgenommen.  

Eine Kontaktaufnahme mit der katholischen Kirchengemeinde ist ebenso erfolgt. In der folgenden Woche soll ein Gespräch zwischen der Stadt, der kath. Kirchengemeinde und ihm erfolgen mit dem Ziel, der Person für die Zukunft eine  Perspektive aufzuzeigen– auch im Hinblick auf die kalte Jahreszeit. Die Stadt Billerbeck verfügt nicht über eine Unterbringungsmöglichkeit für Obdachlose – versucht aber weiterhin zu unterstützen. Letztendlich bleibt der betroffene Mann selbst “Herr des Verfahrens”.

 

Ergänzend bestätigt Frau Bosse, dass die betroffene Person von Anwohnern mitversorgt werde.