Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller Gespräche über einen Standort in annehmbaren Abstand zum Hof zu führen.

 


Herr Dübbelde erklärt, dass der Bezirksausschuss vorberaten habe und vorschlage, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Verwaltung sei beauftragt worden, mit dem Antragsteller Gespräche über einen Standort in annehmbaren Abstand zum Hof zu führen.

 

Frau Besecke erläutert, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Legehennenhaltung umgestellt werden müsse. Auftragsgemäß sei ein Gespräch mit dem Antragsteller im Beisein seines Gutachters geführt worden. Dabei sei der Antragsteller kooperativ gewesen. Ein Problem bestehe darin, dass es in Osthellen zahlreiche Tierhaltungsbetriebe gebe. Nach Aussage des Gutachters, die auch vom Umweltamt bestätigt wurde, seien die Immissionen heute in Osthellen schon so hoch, dass Änderungen nur dann möglich sind, wenn es nachher nicht mehr rieche als vorher. Unter dem Aspekt lasse es sich nur darstellen eine neue Anlage zu errichten, wenn entweder durch Technik oder Umbau alter Ställe höhere Immissionen vermieden werden. Nach Aussagen der Gutachter sei es nicht Stand der Technik, für Legehennen Filteranlagen einzubauen. Man könne nicht vom Antragsteller fordern, einen Prototypen zu bauen. Um die vorhandenen Anlagen in Osthellen nicht berücksichtigen zu müssen, müsste eine neue Anlage mindestens 600 m von der nächsten Immissionsquelle entfernt liegen. Da werde verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass man damit den Teufel mit dem Belzebub austreiben würde, da das Vorhaben dann im Landschaftsschutzgebiet läge, keine Erschließung vorhanden wäre und genauso weit von der Hofstelle entfernt läge, wie der jetzt beantragte Stall. Der Antrag selber sei unterteilt in gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen. Das beantragte Vorhaben liege nicht im Landschaftsschutzgebiet und es gebe auch keine anderweitig entgegenstehenden Planungen. Seitens der Unteren Landschaftsbehörde würden keine Belange gesehen, aus denen das gemeindliche Einvernehmen versagt werden könne. Deshalb werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen während der Bezirksausschuss vorschlage, das nicht zu tun. Sie gehe davon aus, dass dies ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen wäre.

 

Herr Flüchter weist darauf hin, dass das Vorhaben an einer exponierten Hanglage errichtet werden soll und das Landschaftsbild massiv beeinträchtige. Außerdem befänden sich im Nahbereich Biotopstrukturen. Deshalb könne er dem Antrag nicht zustimmen.

 

Frau Mollenhauer verweist auf ihre zum ersten Tagesordnungspunkt abgegebene Stellungnahme. Das Vorhaben sei auf der grünen Wiese geplant. Seitens der Fachbehörde seien auch in diesem Fall die Aspekte des Landschaftsschutzes nicht gewürdigt worden. Hier sollte ein Zeichen gesetzt werden. Egal ob es sich um gewerbliche oder landwirtschaftliche Anlagen handele, stellten sich diese in der Landschaft genauso dar wie der vorher behandelte Stall in Aulendorf auch.

 

Herr Flüchter erkundigt sich, ob der Antragsteller einen Ausgleich der Beeinträchtigungen schaffen könne.

Frau Besecke teilt mit, dass zurzeit bereits 34.000 Legehennen vorhanden seien, mit dem Neubau würden 126.000 Legehennen gehalten. Immissionsrechtlich bestehe keine Möglichkeit das auszugleichen. Auch sei dies durch Einbau von Filteranlagen wie bereits ausgeführt nicht möglich.

 

Herr Wieling fragt nach, wie man rechtlich vorgehen müsse, da es sich um gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen handele.

 

Frau Besecke stellt fest, dass es sich bei beiden um privilegierte Vorhaben handele. Insofern könne die Stellungnahme für alle Teile gleich abgegeben werden, da es auch ein Antrag sei. Nur wenn man über eine Steuerung durch Planungsrecht nachdenke, bestehe hier ein Unterschied zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Anlagen. So könne das gemeindliche Einvernehmen für die gesamte Anlage versagt werden.


Stimmabgabe: einstimmig