Beschlussvorschlag für den Rat:

1)        Der Anregung der Familie Miltrup wird entsprechend der Ausführungen teilweise gefolgt.

2)        Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen

3)        Der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen gegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben. 

4)        Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Der Ausschuss folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig