Beschlussvorschlag für den Rat:

1.      Den Anregungen der Wehrbereichsverwaltung, der Landesbetriebe Straßenbau          NRW und Wald und Forst wird gefolgt.

2.      Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Ausführungen   teilweise gefolgt.

3.      Für das Plangebiet wird beschlossen den Bebauungsplan „Gantweger Bach“   aufzustellen. Das Plangebiet wird umgrenzt:

 

·          im Nordosten durch die nord- und südöstliche Grenze des Flurstückes 84 und die nordöstliche Grenze der Flurstücke 235 und 291 (Flur 6, Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel)

·          im Südosten durch die südöstliche Grenze des Flurstückes 291, die nord-             und südöstliche Grenze des Flurstückes 290, die östliche Grenze des       Flurstückes 251 und die nördöstliche Grenze des Flurstückes 168 (Flur 6,   Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel), durch die nordwestliche Grenze der        Massonneaustraße (Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 8, Flurstück 574) bis           zum östlichen Grenzpunkt des Flurstückes 573 (Flur 8, Gemarkung         Billerbeck-Stadt), und weiter entlang der nördlichen Grenze des v. g.    Flurstückes 573

·          im Südwesten durch eine gedachte Verbindung des östlichen Grenzpunktes         des Flurstückes 190 (Flur 39, Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel) zu dem    östlichen Grenzpunkt des Flurstückes 147 (Flur 39, Gemarkung Billerbeck-        Kirchspiel), die südwestliche Grenze der L 577 (Gemarkung Billerbeck-        Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 189) bis in Höhe des westlichen Grenzpunktes   des Flurstückes 89 (Flur 6, Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel), die L 577 im             rechten Winkel querend bis zum westlichen Grenzpunkt des Flurstückes 89,           weiter durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 89 und die            südwestliche Grenze des Flurstückes 86 (Flur 6, Gemarkung Billerbeck-       Kirchspiel)

·          im Nordwesten durch die nordwestliche Grenze der Flurstücke 86, 290 und           84 (Flur 6, Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel)

 

4.      Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gantweger Bach“ und der Entwurf der        Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

5.      Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gantweger Bach“ und der Entwurf der        Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich     auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2   BauGB.

6.      Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Frau Besecke teilt ergänzend zur Sitzungsvorlage mit, dass die Eigentümerin des Grundstückes Nr. 28 heute mitgeteilt habe, dass sie doch eine Überplanung ihres Grundstückes wünscht. Das habe eine Änderung der Begründung des Bebauungsplanes zur Folge, und zwar müsse unter Punkt „5. Verkehrliche Erschließung“ der letzte Satz geändert werden. Hier müsse entsprechend der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW ergänzt werden, dass bei einer zukünftigen Bebauung innerhalb der Baugrenzen die Zufahrt auf die Landstraße geschlossen werden müsse. Außerdem ergebe sich ein erhöhtes Defizit bei den Ökopunkten von 675 Punkten, die in der Bilanzierung zusätzlich abgezogen werden müssten.

 

Im Übrigen habe der Landesbetrieb Straßenbau NRW der Stadt zugestanden, dass der Fußweg komplett auf deren Fläche entlang der Landstraße errichtet werden dürfe. Im Bereich des Kreisverkehres werde es relativ eng, so dass hier die Ausbauplaner gefragt seien. Die Anlegung des Fußweges werde aber als sinnvoll angesehen.

 

Da die heutige Sitzungsvorlage sehr umfangreich sei, werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, künftig nur noch den Fraktionsvorsitzenden die kompletten Unterlagen zum Bebauungsplan zur Verfügung zu stellen. Die Fraktionsmitglieder könnten die Unterlagen dann im Internet einsehen.

Mit diesem Vorgehen erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden.

 

Herr Wieling begrüßt die Anlegung des Fußweges. Auch wenn es im Bereich des Kreisverkehres etwas eng werde, sei dies doch besser als keinen Fußweg zu haben.

 

Herr Flüchter legt dar, dass seitens seiner Fraktion bekanntlich umfangreiche Vorschläge zum künftigen Wohnen, Bauen und Leben in Billerbeck unterbreitet worden seien. Da er in dieser Bebauungsplanung kaum Punkte aus diesem Papier wieder finde, stimme er dem Plan nicht zu.

 


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme