Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.       Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

2.       Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

3.       Der Entwurf des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

4.       Nach§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

 


Frau Besecke erläutert anhand der Sitzungsvorlage und den bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (Planentwurf und Begründung zum Bebauungsplan) den Sachverhalt. Ziel sei es nunmehr, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB rechtskräftig aufzustellen – bestenfalls vor Ablauf der Veränderungssperre Ende Juni 2023.

 

Seitens der Ausschussmitglieder ergeben sich hier keine Nachfragen.

 

Herr Wieland lobt hier die Anwohnerbeteiligung, die in seinen Augen zu einem guten Ergebnis – Bestandsschutz – geführt hat.  


Stimmabgabe: einstimmig