Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend über planungsrechtlich relevante rechtliche Änderungen oder Ergebnisse auf vorgelagerten Planungsebenen zu berichten.

 

 


Frau Besecke erläutert ausführlich anhand einer Präsentation (s. Ratsinformationssystem Anlage 2) über die geplante Verfahrensweise zur Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) im Rahmen des Änderungsverfahrens des Regeionalplanes Münsterland zur Anpassung an den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW.

 

Im Anschluss findet ein lebhafter Meinungsaustausch hauptsächlich zum Themenbereich Windenergieanlagen statt. Hierbei geht es um folgende Punkte:

-       vorhandene und noch nicht genutzte Konzentrationszonen

-       Positivplanung ab Februar 2023 möglich

-       Kurzfristiges Umsetzen von Vorhaben nicht möglich - auch aufgrund aktueller Regelungen.

-       Strom benötigt ebenso Abnehmer;  Trassen / Leitungen fehlen / Stillstand vorhandener Windanlagen

-       Beginn Vorhabenplanung schnellstmöglich – da Verfahren so zeitintensiv

-       Rechtskraft des LEP abwarten

-       Absprache mit Nachbarkommunen sinnvoll / Ressourcen gemeinsam nutzen

-       personelle Engpässe hinsichtlich der Bearbeitungsmöglichkeiten - Anträge  Positivplanung ebenso zeitintensiv

-       Prioritäten müssen gesetzt werden

-       Priviligierte Situation Land nutzen – Städte sozusagen mitversorgen

 

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es viele Möglichkeiten und Wege gibt, die allerdings alle Planungszeiträume von 5 – 7 Jahren in Anspruch nehmen. Umgehend zu beginnen ist für die Ausschussmitglieder wichtig, um das Ziel regenerative Energien zu nutzen schnellstmöglich erreicht werden kann. 


Stimmabgabe: einstimmig