Beschluss:

Unter der Bedingung, dass das Bauvorhaben umfangreich eingegrünt und keine An- und Ablieferungen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr erfolgen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Herr Mollenhauer erläutert, dass von der Beanstandung der Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 12. Februar 2008 drei Beschlüsse betroffen seien.

Hierbei handele es sich zum einen um das versagte gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Anlage für 39.900 Masthähnchen in Aulendorf; dieser Tagesordnungspunkt stehe heute erneut auf der Tagesordnung.

 

Zum anderen sei ein Beschluss über die Errichtung einer Anlage für 79.800 Masthähnchen in Aulendorf an der K 13 gefasst worden. Der Antragsteller habe zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er zunächst von seinem Antrag Abstand nehme und eine Beratung nicht wünsche.

 

Ein weiterer Tagesordnungspunkt habe sich mit der Errichtung eines gewerblichen Schweinemaststalles in Osthellen befasst. In dem Fall sei die 2-Monats-Frist abgelaufen, so dass damit das gemeindliche Einvernehmen als erteilt gelte. Eine Beratung dieses Punktes sei deshalb heute nicht mehr erforderlich bzw. würde zu keinem anderen Ergebnis führen können.

 

Herr Wieling merkt an, dass der letzte Punkt (Schweinemaststall in Osthellen) ja einvernehmlich beschlossen worden sei, also kein Problem darstelle.

Es könne aber nicht sein, dass eine  Beratung im Ausschuss wegen ablaufender Fristen nicht mehr möglich ist.

 

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass aus diesem Grund die Sondersitzung am 12. Februar 2008 eingeschoben wurde. Dass die hierin gefassten Beschlüsse nicht wirksam sein würden, habe die Verwaltung zu dem Zeitpunkt nicht wissen können.

Frau Dirks ergänzt, dass der Antrag so zeitnah wie möglich auf die Tagesordnung gesetzt worden sei.

 

Herr Becks will wissen, seit wann der Verwaltung die Rücknahme eines Antrages bekannt sei und warum dies den Ratsmitgliedern mit der Einladung nicht mitgeteilt worden sei.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass der Antrag einige Tage nach der Beratung zurückzogen worden sei. Er räumt ein, dass er diese Information hätte mitteilen sollen.

 

Frau Mönning bezeichnet die Antwort der Verwaltung als lapidar. Sie hätte sich seitens der Verwaltung eine bessere Information der Fraktionen gewünscht.

 

 

Frau Besecke führt dann aus, dass Gespräche mit dem Antragsteller des Stalles für 39.900 Masthähnchen in Aulendorf stattgefunden hätten. Der Antragsteller habe von sich aus einen Alternativvorschlag zum Standort des Stalles unterbreitet (siehe Anlage 1). Bzgl. des mit einem Kreis markierten Alternativstandortes könnte mit einem Geruchsgutachten untersucht werden, ob der Stall, der nunmehr möglichst nah an der Hofstelle angelegt werden soll, dort möglich ist. Allerdings befänden sich in unmittelbarer Nähe zwei Waldbiotope, zu denen die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Der Antragsteller wolle unnötige Kosten für Gutachten vermeiden und hätte gerne ein Signal, ob der Alternativstandort mitgetragen werden könne.

 

Frau Mollenhauer verliest eine Stellungnahme der CDU-Fraktion (Anlage 2), in der sie sich für eine Erweiterung in unmittelbarer Hofnähe bzw. am zum Hof nächstgelegenen Standort aussprechen und einen Standort auf der grünen Wiese ohne Bezug zum Betrieb ablehnen.

 

Solange man sich im Verfahren befinde, sei es grundsätzlich nie zu spät, zu neuen Erkenntnissen zu gelangen und Meinungen zu revidieren, so Herr Wieling. Insofern spreche er der CDU-Fraktion ein Kompliment aus.

Die Bezirksregierung habe nach einhelliger Meinung der Ausschussmitglieder die von der Stadt Billerbeck vorgebrachten Belange nicht entsprechend gewürdigt. Das müsse man sich nicht unbedingt bieten lassen. Er erkundigt sich, wie die CDU mit künftigen Anträgen umgehen wolle. So wie er der Presse entnommen habe, wolle die CDU, dass die nächsten Ställe unmittelbar an der Hofstelle errichtet werden. Heute habe Frau Mollenhauer ausgeführt, dass die Ställe in unmittelbarer Hofnähe bzw. am zum Hof nächstgelegenen Standort errichtet werden sollen. Diese Aussage führe zu vielerlei Interpretationsmöglichkeiten. Es könne ja sein, dass der nächstgelegene Standort kilometerweit vom Hof entfernt sei. Das werde die SPD-Fraktion nicht mittragen. Die SDP-Fraktion habe immer klar gesagt, dass sie Erweiterungen an einem Hof, egal ob es sich dabei um einen Hähnchen- oder Schweinemaststall handele, nicht verhindern wolle. Das gelte sowohl für Gewerbebetriebe in der Innenstadt als auch im Außenbereich. Und wenn ein Betriebsinhaber sich an einem Standort nicht ausdehnen könne, dann gehe das eben nicht. Hierfür gebe es in der Innenstadt viele Beispiele. Man könne nicht allen gerecht werden und nicht zu allen Anfragen ja sagen.

 

Dann verliest Herr Flüchter eine Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 3). Hierin spricht sich die Fraktion grundsätzlich gegen die Haltungsbedingungen in der Intensiv- und Massentierhaltung und die derzeitige nicht hinzunehmende Entwicklung aus.

 

Herr Wieling merkt zum Statement des Herrn Flüchter an, dass man sich verzettele, wenn man sich über landes- oder bundespolitische Politik mokiere. Im Übrigen würde auch er gerne über Massentierhaltung oder Bedingungen der Intensivtierhaltung diskutieren. Hier sei aber über die vorliegenden Anträge zu entscheiden. Im Übrigen begingen die Grünen mit ihrem Antrag einen grundsätzlichen Fehler, indem sie sich auf § 35  BauGB beriefen. Gewerbliche und landwirtschaftliche Tierhaltung müssten nach dem Gesetz unterschiedlich behandelt werden. Zu den Anträgen nach § 35 BauGB habe die Bezirksregierung bereits ausgeführt, wie schwierig sie zu beurteilen seien. Er wolle, dass mit den Anträgen pragmatisch umgegangen wird.

 

Frau Dirks führt zu der o. a. Stellungnahme des Herrn Flüchter aus, dass sie sich im Hinblick auf die begrenzten Steuerungsmöglichkeiten an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Vorsitzenden des Regionalrates gewandt habe. Von dort sei zugesagt worden, die Problematik zu thematisieren.  Das sei nach ihrer Meinung ein Zeichen dafür, dass auch dort die Gefahr einer Zersiedelung der Landschaft gesehen wird.

 

Frau Mönning hält dem entgegen, dass mit der Zersiedelung der Landschaft in den vergangenen Wochen ständig argumentiert worden sei. Es sei gut, dass es bei der CDU-Fraktion zu einem Stimmungswandel gekommen sei. Von der Verwaltung habe sie bislang noch gar nichts gehört.

Zu dem Statement des Herrn Flüchter merkt sie an, dass auch die SPD-Fraktion gerne über die Ethik der Massentierhaltung diskutieren würde. Sie hätten sich aber darauf beschränkt, mit den parlamentarischen Mitteln gegen die vorliegenden Anträge zu argumentieren und dies in die Öffentlichkeit zu bringen.

 

Herr Flüchter führt zur Klarstellung aus, dass seine Ausführungen zu den Haltungsbedingungen in der Intensiv- oder Massentierhaltung nur erläuternd gemeint gewesen seien. Selbstverständlich gehe es um die baulichen Anlagen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag um den Alternativstandort ergänzt werden sollte.

 

Herr Wieling beantragt, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Er sehe sich heute nicht in der Lage, über den eben mitgeteilten Alternativstandort zu entscheiden. Hierzu müsse ein neuer Antrag gestellt werden. Die Verwaltung hätte die Ausschussmitglieder früher informieren müssen.

 

Frau Besecke entgegnet, dass sie über den Alternativstandort erst gestern alle Informationen erhalten habe und Fristen einzuhalten seien. Der Antragsteller würde der Bezirksregierung mitteilen, dass es sich um eine Änderung seines bisherigen Antrages handele. Wenn das gemeindliche Einvernehmen weiter versagt werde, würde der formelle Akt weiterlaufen und das Einvernehmen der Stadt Billerbeck ersetzt werden können. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, möglichst einen Konsens über den Alternativstandort zu finden.

 

Frau Mollenhauer macht noch einmal deutlich, dass eine Erweiterung möglichst nah am Hof bzw. an einem dem Hof nächstgelegenen Standort erfolgen müsse. Wenn die Verwaltung nachweisen könne, dass es sich bei dem Alternativstandort um den nächstgelegenen Standort zum Hof handele, dann könnte sie dem heute zustimmen und der Antragsteller könne weiter planen.

 

Herr Flüchter lehnt ebenfalls eine kurzfristige Entscheidung über den Alternativstandort ab. Sicherlich stelle der neue Standort eine Verbesserung dar, dennoch befinde auch dieser sich in der freien Landschaft und führe zu einer Zersiedelung.

 

Frau Besecke erläutert noch einmal, dass der Antrag des Antragstellers quasi weiterlaufe. Um genaue Aussagen zum Standort machen zu können, müssten teure Gutachten erstellt werden.

 

Nur wenn sichergestellt werde, dass es sich tatsächlich um den dem Hof nächstgelegenen Standort handele, so Herr Kortmann, könnte der Standort in Erwägung gezogen werden.

 

Herr Wieling wiederholt, dass er heute nicht über den Alternativstandort entscheiden wolle. Auch wenn der Antragsteller teure Gutachten über den jetzigen Alternativstandort in Auftrag gebe, sei damit noch nicht gesagt, ob es sich dabei um den zum Hof nächstgelegenen Standort handele.

 

Frau Besecke berichtet, dass der Gutachter prognostiziert habe, dass ein viel dichterer Standort zum Hof nicht möglich sei.

 

Von Herrn Flüchter zur Zeitschiene befragt, teilt Frau Besecke mit, dass die Frist bis zum 14. März 2008 verlängert worden sei, also evtl. in einer Sondersitzung vor dem 14. März 2008 noch entschieden werden könne.

 

Frau Mönning stellt fest, dass sich die Eile aufgrund der falschen Vertretungsreihenfolge und damit der Beschlussunfähigkeit des Ausschusses ergeben habe. Damit müsse man leben. Heute sollte über den vorliegenden Antrag abgestimmt werden, da heute nicht sichergestellt sei, dass es sich bei dem Alternativstandort um den am nächsten zum Hof gelegene handele. Damit wäre die Angelegenheit klar und sauber gelöst.

 

Auf Nachfrage von Herrn Flüchter zur Einhaltung der Fristen, teilt Frau Besecke mit, dass der Verwaltungsakt unterbrochen wäre, wenn die Bezirksregierung heute ein positives Signal zum Alternativstandort bekäme.

Auf die Nachfrage von Herrn Krause, welche Absicherung man hierfür habe, entgegnet Herr Mollenhauer, dass es keine gebe. Die Bezirksregierung interessiere diese Diskussion auch nicht. Sie habe als Genehmigungsbehörde angekündigt, dass sie das gemeindliche Einvernehmen ersetzen wolle. Trotzdem habe der Antragsteller nach den hier geführten Diskussionen von sich aus den Alternativstandort vorgeschlagen.

 

Herr Wieling ruft in Erinnerung, dass er den Verlautbarungen der CDU-Fraktion in der Presse entnommen habe, dass bei einer Ablehnung der Klageweg beschritten werden soll.

 

Die Verwaltung habe darauf hingewiesen, dass der Alternativstandort möglicherweise wegen der beiden Biotope nicht in Frage komme, so Herr Wieling. Er hätte von den Verantwortlichen in den Gremien des Regionalrates gerne eine Antwort zu dem Widerspruch, dass offensichtlich ein Biotop eine höhere Schutzwürdigkeit habe als die Menschen, die in der Siedlung Aulendorf wohnen. Viele Bürger hätten sich öffentlich negativ zu den geplanten Hähnchenmastställen geäußert. Es sei sicherlich auch für die Bezirksregierung schwierig, diese Bedenken zu ignorieren.

 

Frau Besecke weist zur Klarstellung darauf hin, dass nicht feststehe, ob die vorhandenen Biotope das Vorhaben tatsächlich behindern.

 

Frau Mollenhauer bezeichnet es als erfreulich, dass der Antragsteller von sich aus einen Alternativvorschlag unterbreitet habe, nachdem klar wurde, dass ein Großteil der Bevölkerung mit einer Zersiedelung der Landschaft nicht einverstanden ist. Im Gegensatz zum ursprünglichen Standort liege der Alternativstandort näher zum Hof. Dennoch wolle sie ihr  Einvernehmen nur erteilen, wenn nachgewiesen werde, dass es sich um den nächstmöglichen Standort zum Hof handele.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass dieser Nachweis nicht vorliege. Der Antragsteller habe sich bei der Suche nach Alternativen auf seine Flächen beschränkt. Ein näherer Standort zum Hof sei offensichtlich nicht möglich, da  es noch keine zertifizierten Filteranlagen für die Geflügelhaltung gebe.

 

Herr Wieling wiederholt seinen Antrag, über den vorliegenden Antrag zu beschließen und über weitere Dinge gesondert zu entscheiden.

 

Herr Dübbelde stellt fest, dass über den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses vom 12. Februar 2008 zu entscheiden sei.


Stimmabgabe: 11 Nein-Stimmen

 

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.