Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Gemäß GO NRW, §§ 78 ff. werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2023 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen, einschließlich Stellenplan unter Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA-Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind, beschlossen.

 

 

 

 


 

Frau Lammers erläutert anhand der Sitzungsvorlage und den zur Verfügung gestellten Unterlagen ausführlich die aktuellen Daten und Fakten zum Haushaltsplan 2023.

 

Nach den Erläuterungen von Frau Lammers zum “Ukraineschaden” bis 2026 kritisiert Herr Tauber diese Bezeichnung – besser wäre in diesem Zusammenhang von “Solidaritätsaufwendungen” zu sprechen, um die Bedeutung und Wertigkeit hervorzuheben. 

Weiterhin fragt Herr Tauber nach, wie sich die Spitzenverbände der Kommunen – Städte- und Gemeindebund, etc. – dem Land gegenüber positionieren hinsichtlich der finanziellen Tricks –– helfe doch lediglich den Kommunen, die im Haushaltssicherungskonzept (HSK) sind. Herr Tauber spricht von finanziellen Tricks, die vom tatsächlichem Problem, der Zahlung von Geld an die Kommunen ablenken. Die finanzielle Ausstattung der Stadt sei enorm wichtig, um der Selbstverwaltungsgarantie nachkommen zu können.

 

Frau Lammers antwortet, dass die Information der Ministerin Frau Scharrenbach lautete, entweder selektieren oder ausbuchen der vorgenannten Schäden oder aber die Stadt gehe notfalls ins HSK. Nochmals betont Frau Lammers, dass die Entlastungspakete I – III erhebliche negative Auswirkungen auf die Zukunft haben werden. Eine finanzielle Erstattung wurde – so Frau Lammers – während der Kämmerertagung nicht zugesagt. Der Städte- und Gemeindebund agiert jedoch hiergegen.

 

Frau Pawliczek hinterfragt, ob es richtig sei, dass aufgrund nicht eingegangener Zahlungen von Coronageldern vom Bund an das Land, der kommende Landeshaushalt verfassungswidrig sei.

Frau Lammers entgegnet, dass zum Landeshaushalt keine konkreten Angaben von Ihr gemacht werden können.

 

Anschließend erläutert Frau Lammers die Vorschläge zur Liquiditätsver-besserung des Haushaltes 2023.

 

Herr Tauber äußert seine Bedenken, dass seitens der Verwaltung Änderungsvorschläge zum eigenen Haushaltsplan gemacht werden. Seitens der Verwaltung werde somit erwartet, die Vorschläge in Anträge der Fraktionen umzuwandeln, um somit eine Abstimmung des Ausschusses zu ermöglichen.

 

Nachfolgend wird über diese Vorschläge ausführlich diskutiert und wie folgt abgestimmt:

 

 

 

 

1.                   Reduzierung des Spielplatz-Budgets bei der Unterhaltung um 6.000 €

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

2

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

 

 

 

 

Die vorgeschlagene Einsparung wird somit abgelehnt. Der Ansatz verbleibt im Haushalt 2023.

 

 

2.                   Streichung des neuen Eingangspodestes der Lawi (25.000 €)

 

Herr Tauber betont, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet werden sollte und erinnert an das Fahrradabstell-Verbotsschild.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

3.                   Nichtanschaffung von E-Roller und E-Scooter

 

Frau Lammers erläutert, dass es sich hierbei um eine Kürzung um 5.500 € des Haushaltsansatzes handelt.

 

 Stimmabgabe: einstimmig

 

 

4.                   Planungskosten für klimaneutralen Bauhof – Reduzierung auf 75.000 €

 

Wichtig ist laut Frau Besecke den Ansatz beizubehalten, um Förderquellen suchen und nutzen zu können. Voraussetzung hierfür ist die Erstellung einer Entwurfsplanung.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

5.                   Anlegung von Kinderspielplätzen – Reduzierung des Standards / Streichung von 2.000 € bei den GWG`s

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

2

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

Die vorgeschlagene Einsparung wird somit abgelehnt. Der Ansatz verbleibt im Haushalt 2023.

 

 

6.                   Anlegung von Kinderspielplätzen – Reduzierung des Standards um 10.000 €

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

2

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

 

Die vorgeschlagene Einsparung wird somit abgelehnt. Der Ansatz verbleibt im Haushalt 2023.

 

 

7.                   Verbindungsweg Münsterstr. / Zum Alten Hof – Reduzierung des Haushaltsansatzes auf eine Auszahlung von 10.000 € in 2023 und 2024 auf 45.000 €

 

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

8.                   Anbindung RadBahn nach Billerbeck, Ausbau Lutumer Fußweg – Verschiebung in den Haushalt 2025

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

2

 

 

SPD

1

 

1

FDP

1

 

 

 

9.                   Baukosten Ausbau Kapellenweg

 

-       Erschließungsbeiträge nach BauGB – Verschiebung der Maßnahme von 2024 ins Jahr 2025

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

-       Auszahlung. im Jahr 2023 Kürzung um 145T€ auf 20T€ und Neuverplanung in 2024 mit 145T€

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

Herr Tauber regt an, die nicht geförderten vorgenannten Straßenbaumaßnahmen nicht nur um 1 Jahr, sondern eventuell auch um einen längeren Zeitraum zu verschieben – Verschiebung um bis zu 5 Jahre.

Frau Besecke führt an, dass es in den vorgenannten Gebieten bereits einige Neubauten geben bzw. noch geplant sind und die Anwohner mit einem ordnungsgemäßen Straßenendausbau rechnen.

Seitens der Verwaltung weist Herr Hein darauf hin, dass durch die vorgenannten Vorschiebungen ein Eingriff in die eigene Prioritätenliste vorgenommen werde. Beratungen sollten demnächst vorab in den zuständigen Ausschüssen vorgenommen werden.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

10.               Ersatz Brücke Fußweg nach Altenberge – Streichung von  50.000 € aus der Investitionsplanung für das Jahr 2024

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

11.               Gebührenanpassung der Friedhofssatzung sowie die Anpassung der Freibadgebührensatzung – gleichzeitig des Wohnmobilstellplatzes

 

Herr Messing erläutert, dass im Frühjahr die beiden vorgenannten Satzungen angepasst werden sollen.

Im Schul- und Sportausschuss soll über die Anpassung der Freibadgebühren sowie der Gebühren für die Wohnmobilstellplätze – auch im Vergleich zu anderen Kommunen und unter Berücksichtigung der gestiegenen Energiepreise – beraten werden. 

 

Auf Rückfrage von Herrn Tauber, wann die vorgenannten Satzungen letztmalig angepasst wurden, entgegnet Herr Messing in den Jahren 2007 (Friedhof) und 2012 (Freibadgebührensatzung).

 

Weiterhin kritisiert Herr Tauber, dass die Anpassungen von Gebührensatzungen ein Geschäft der laufenden Verwaltung seien, welche regelmäßig angepasst werden sollten. Gebühren sollten bestenfalls kostendeckend kalkuliert werden. 

 

 

Im Anschluss meldet sich Herr Geuking zu Wort und weist darauf hin, zu bedenken, dass die vorläufige Schließung des Lehrschwimmbeckens den Kindern bzw. Schülern zu gute kommen sollte – z.B. in Form einer kostenlosen Freibadsaisonkarte für das Jahr 2023. Die Einsparungen für die vorübergehende Stilllegung sollten im Haushalt einen Ansatz erhalten.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass zunächst die Anzahl der Kinder ermittelt werden müsste und schlägt vor, diesen Aspekt im Frühjahr bei der neuen Anpassung der Freibadgebührensatzung mit aufzugreifen.

 

Hierauf meldet sich Frau Pawliczek und beantragt, dass die eingesparten 16.000 € in den Haushalt eingestellt werden, z.B. zur Durchführung von kostenlosen Schwimmkursen. Besprochen worden ist, dass die nicht stattfindenden Schwimmkurse im Lehrschwimmbecken im Sommer im Freibad nachgeholt werden können.

 

Herr Messing bestätigt, dass die Schwimmförderung ein zielgerichteter Ansatz sei. Er gibt aber zu bedenken, dass dieses ein anderer Ansatz sei als der von Herrn Geuking – freier Eintritt für alle Kinder in das Freibad.

 

Herr Tauber weist darauf hin, dass die Mittel für das Lehrschwimmbecken haushalterisch im Haushaltsplan 2023 und fortlaufend enthalten seien. Wichtig sei ihm, dass die Mittel 1:1 weitergegeben werden. Hierfür ist wiederum entscheidend, wie lang das Lehrschwimmbecken geschlossen bleibt.

 

Frau Lammers erläutert, dass die Energiekosten für das Lehrschwimmbecken im Haushalt enthalten sind. Sollte dieser Ansatz in den Schulbereich verschoben werden, könnten bis zu 25.000 € durch die Einsparung in einem Produkt über eine überplanmäßige Mehrauszahlung bzw. Mehraufwand auf ein anderes Produkt umgebucht werden. Ein separater Ansatz erübrigt sich somit.

 

Herr Messing betont, dass sobald die Gasmangellage entschärft sei, das Lehrschwimmbecken unter Umständen im Frühjahr eventuell wieder geöffnet werden könnte. Erst dann können die Einsparungen beziffert werden und über die Verwendung dieser im Ausschuss beraten werden.

 

Der Vorsitzende Herr Lennertz erkundigt sich bei Frau Pawliczek, ob der vorher formulierte Antrag Bestand hat – Frau Pawliczek zieht darauf hin ihren Antrag zurück.

 

 

Nachfolgend nimmt Frau Hüwe nochmals Bezug auf die gestellten Anträge in der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und erläutert diese. Die Reduzierung geplanter Straßenbaumaßnahme wurde bereits vorab – auch auf Vorschlag der Verwaltung – besprochen.

 

  1. Antrag: Geld für den Bau einer Geflüchtetenunterkunft

 

Der Vorsitzende Herr Lennertz gibt vorab zu bedenken, dass eine Beurteilung des Antrages schwierig sei, wenn dieser nicht mit konkreten Kosten hinterlegt ist.

 

Seitens der Verwaltung führt Herr Messing aus, dass die Finanzierung eines Neubaus wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Mietkosten können genau kalkuliert werden und die Kostensteigerungen in der Baubranche in den letzten Monaten sprechen ebenso gegen einen Neubau.

 

Herr Tauber erläutert, dass es grundsätzlich schwierig sei, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Kurzfristig ist die Schaffung von neuem Wohnraum nicht möglich. Die Problematik des Eingriffs in den Wohnungsmarkt (Mieten / Eigentum) ist nur mittel- bzw. langfristig möglich, da u.a. Fördermittel knapp werden. Abschließend teilt Herr Tauber mit, dass er einem Antrag ohne Haushaltsansatz nicht zustimmen kann und hebt hervor, dass die Stadt hinsichtlich des Wohnraumes für Geflüchtete gut aufgestellt ist.

 

Herr Wiesmann betont, dass günstiger Wohnraum wichtig und richtig sei, aber eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich sei.

 

Nachfolgend meldet sich Frau Pawliczek und weist darauf hin, dass bei den Einsparungen im Vorfeld über einen Betrag von 6.000 € diskutiert wurde und hier ein Vorschlag gemacht wird, der mehrere Millionen € umfasst.

 

Der Vorsitzende Herr Lennertz erkundigt sich, wie die Fraktion Bündnis90/Die Grünen nun weiter verfahren möchte. Herr Jakobi teilt mit, dass seitens der Fraktion der Antrag zurückgezogen wird.

 

 

  1. Antrag: Geld für den Artenschutz in Höhe von 20.000 € angesichts der

                    allgemeinen Kostensteigerung

Frau Lammers erläutert hierzu die Aufwendungen (s. auch Anfrage im letzten Umweltausschuss) für die Jahre 2019 bis 2021 = insgesamt 15.256 € und im Jahr 2022 = 6.373 € ohne eigene Personalaufwendungen.

Für 2023 stehen im Haushaltsplan 2023 erhöhte Aufwendungen – ca. 25.000 € für die Erstellung eines Grünflächenkatasters einschl. Pflegekonzept, 2.500 € für die Pflege der Wälder, 9.000 € für die Pflege der Berkelauenwiese zur Förderung der Artenvielfalt und 3.000 € für die Pflege der Streuobstwiesen plus 5.000 €.

 

Herr Ueding hebt hervor, dass zunächst die Erstellung des Katasters wichtig sei und anschließend weiter beraten werden könne.

Für die Fraktion der FDP kritisiert Frau Pawliczek, dass die Erhöhung des Ansatzes zu pauschal sei und – wie von Frau Lammers zuvor geschildert – die Aufwendungen in 2023 weit über 20.000 € betragen. 

 

Herr Lennertz lässt über den gestellten Antrag abstimmen:

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

5

 

Bündnis90/Die Grünen

2

 

 

SPD

 

 

2

FDP

 

1

 

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

 

 

 

  1. Antrag: Inklusionsbeauftragter im Fachbereich Soziales

 

Frau Hüwe erläutert, dass die Stelle zunächst mit 5 h / Woche eingerichtet werden sollte und die Stelle im Stellenplan für 2023 Berücksichtigung finden möge.

Herr Lennertz führt aus, dass zunächst am 10.12.2022 ein Workshop hierzu stattfindet. Weiterhin erläutert Herr Messing, dass die Einrichtung der Stelle noch nicht beschlossen wurde, sondern lediglich, dass hierüber diskutiert werden soll. Seitens der Verwaltung wurde mehrfach betont, dass zunächst der Bedarf und der genaue Umfang geklärt werden müsse.

Diskutiert wird anschließend über die Möglichkeit eine Stelle mit Sperrvermerk im Stellenplan zu berücksichtigen.

Herr Tauber betont, dass das Thema „Inklusionsbeauftragter“ immer wieder geschoben wird. Sollte der anstehende Workshop zu konkreten Ergebnissen führen, sollte vermieden werden noch ein weiteres Jahr auf die gewünschte Stelle zu warten, falls dann im Stellenplan kein Platzhalter ist.

Wichtig sei die Stelle „Inklusionsbeauftragte/r“ im Stellenplan 2023 zu hinterlegen. Der Umfang von lediglich 5 h / Woche erscheint der SPD zudem zu wenig – dies wäre „1Tropen auf den heißen Stein“ – der ursprüngliche Antrag lautete 1/3 Stelle. Diese möchte doch nunmehr im Stellenplan hinterlegt werden. Herr Tauber betont, dass die Verwaltung – auch aus Vorgesprächen – die Antwort schuldig geblieben ist. Herr Tauber weist darauf hin, dass z.B. die Stelle im Archiv aufgeteilt werden könnte – auch im Hinblick auf die Digitalisierung.

Nach kurzer Diskussion wird festgehalten, dass sollte der Workshop und der Fachausschuss zu der Erkenntnis kommen, dass eine Aufgabenverlagerung in einen Fachbereich erforderlich ist, dass dann die Stelle zur Verfügung steht – bis zu einer 1/3 Stelle.

Herr Messing versichert, dass falls das Ergebnis die Einrichtung einer Stelle ergibt, dieses möglich gemacht wird.

Nach Aufforderung von Herrn Lennertz wird von Herrn Messing folgender Beschlussvorschlag formuliert:

 

Beschlussvorschlag:

Das Ergebnis der Beratung am 10. Dezember 2022 wird entsprechend in den Fachausschuss hineingetragen und sollte es entsprechend zu einer Stellenausweisung kommen, dass die Notwendigkeit gesehen wird, wird seitens der Verwaltung zugesagt, nach einem Beschluss im Fachausschuss die Stelle – bis zu einer 1/3 Stelle – zu besetzen.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

 

Für die Fraktion der FDP erkundigt sich Frau Pawliczek, wie es mit den Planungen „Bürgerbüro“ aussieht, da im Haushalt 2023 lediglich ein Ansatz in Höhe von 4.000 € hinterlegt ist. Ursprünglich seien 20.000 € für die Planung angesetzt - realistischer sei die Erhöhung des Haushaltsansatzes auf 10.000 € und dieses wird auch so beantragt.

Herr Messing entgegnet, dass zunächst die Planungskosten hinterlegt worden seien.

Herr Tauber betont, dass es im Hinblick auf die Umbaumaßnahme auch um die Barrierefreiheit ging und diese beschlossene Maßnahme in 2023 durchgeführt werden sollte.

Seitens der Verwaltung teilt Herr Messing mit, dass noch keine abschließende Prüfung durchgeführt werden konnte. Zunächst muss ein Innenarchitekturbüro beauftragt werden. Sollten im Jahr 2023 höhere Kosten anfallen, könnten diese durch eine überplanmäßige Ausgabe oder andere Deckungsvorschläge finanziert werden.

Herr Lennertz lässt über den gestellten Antrag – Erhöhung des Ansatzes auf 10.000 € - abstimmen.

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

5

 

Bündnis90/Die Grünen

2

 

 

SPD

2

 

 

FDP

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag wird somit abgelehnt.

 

 

 

Im Anschluss nimmt Herr Tauber Bezug auf den Beschluss der Schulhofsanierung und den Ausbau der Straße an der Kolvenburg und bestätigt, dass im vorangegangenen Haushalt hierfür Mittel in Höhe von 400.000 € eingestellt waren. Dieser Ansatz sei nicht nur komplett gestrichen für das Jahr 2023, sondern es erfolgte eine Schiebung dieser Maßnahme in der Investitionsliste in das Jahr 2030, welches doch sehr verwunderlich sei. Die Beschlussfassung sage eindeutig aus – 1. Bauabschnitt Schulhof dann in einem 2. Bauabschnitt folgend der Straßenausbau.

Seitens der Verwaltung nimmt Frau Besecke hierzu – wie folgt Stellung:

Eine Förderkulisse für den Umbau des Schulhofes hat sich nunmehr gefunden. Die Förderanträge müssen noch gestellt werden – Anfang nächsten Jahres. Der Ausbau in dem entsiegelten Bereich soll im nächsten Jahr erfolgen. Zudem wird im nächsten Jahr die Kolvenburg selber Baumaßnahmen beginnen, die voraussichtlich 2 – 3 Jahre in Anspruch nimmt. Während dieser Zeit wäre ein Straßenausbau nicht sinnvoll.

 

Frau Lammers führt weiter aus, dass der Ansatz in der 10-Jahres-Planung enthalten ist, da die Vorgabe ist, alle Investitionen mit Pauschalen zu decken. Der Beschluss zur Schulhofgestaltung und Kolvenburg lautete:

„Die Verwaltung wird mit der Beantragung von Fördermittel zur klimafolgegerchten Umgestaltung, Entsiegelung des Schulhofes der Gemeindschaftsschule beauftragt.“

Dieses ist mit der Förderung in Höhe von 150.000 € für die Schulhofgestaltung erfolgt.

„Ferner wird die Verwaltung mit der Vergabe einer Konzepterstellung beauftragt“.

Sollte der Schulhof entsiegelt sein, sollten weitere Vorschläge erarbeitet werden.

 

Herr Tauber betont, dass nach Umgestaltung des Schulhofes weiter gemacht werden sollte – das war der erklärte politische Wille. Er fragt nach, warum nicht in 2024 und 2025 Haushaltsansätze hierfür vorhanden sind.

Seitens der Verwaltung betont Frau Lammers nochmals, dass in den kommenden 3 Jahren mit Baumaßnahmen an der Kolvenburg zu rechnen sei.

Herr Tauber bemängelt, dass aufgrund nunmehr neuer Erkenntnisse, die beschlossenen Maßnahmen immer wieder geschoben werden – dies gleiche einer Ermüdungstaktik und stelle gleichzeitig eine Missachtung des politischen Willens dar.

 

 


Stimmabgabe:  einstimmig