Beschluss:

 

Die Mittel der Billigkeitsrichtlinie, die für die Anschaffung von E-Fahrzeugen verwendet werden sollten, werden nunmehr für die Erstellung einer PV Anlage mit Speicher auf der Kläranlage verwendet.

 

 

 


Herr Hein erläutert anhand der Sitzungsvorlage die nochmalige Änderung der Mittelverwendung aus der Billigkeitsrichtlinie.

 

Seitens der Ausschussmitglieder ergeben sich keine Rückfragen – lediglich die nochmalige Änderung der Mittelverwendung und die Kurzfristigkeit führt laut Herrn Tauber zu Verwunderung. 


Stimmabgabe: einstimmig