Beschluss:

 

Die weiteren Planungen zur Errichtung einer Kleinwindanlage auf dem Gelände der Kläranlage werden fortgesetzt, die Bauvoranfrage ist weiter zu führen. Die Mittel zur Errichtung der Kleinwindanlage werden für 2023 eingestellt und die Errichtung der Kleinwindanlage nach positiven Bescheid zur Bauvoranfrage bei der Solutions 4 Energie bestellt.

 

 

 


 

Herr Hein erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und begrüßt Herrn Schneider von der Gesellschaft für Umweltmeteorologie, der online zugeschaltet ist. Herr Schneider stellt heute die Analyse hinsichtlich der Wind- und Ertragsbedingungen einer Vergleichsanlage in St. Michaelisdonn vor. Diese Analyse wurde umfangreich mit den Wind- und Ertragsbedingungen am Standort Billerbeck verglichen. Dieses erläutert Herr Schneider anhand der vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen.

 

Kritisiert werden seitens einiger CDU-Ausschussmitglieder folgende Punkte:

·             unterschiedliche Größe der Rotoren beim Vergleich

·             Standorte nicht vergleichbar

·             Zweifel an der Anzahl der ermittelten 2.200 Volllaststunden

·             Vergleich mit Anlagen im Binnenland als Referenz gefordert

·             Kostensteigerung Anschaffung / Betriebskostensteigerung

·             Sicherheitsabschläge

·             Zweifel am angenommenen Bruttoenergiebetrag

 

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – unterstützt von der Fraktion der SPD werden folgende Argumente für die Errichtung vorgebracht:

 

·             Naturenergie bedeutet Schwankungen

·             Langfristig positive Auswirkungen für die Gebührenzahler

·             Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund / Ziel: Schwarze “0”

·             CO 2 Ausstoß reduzieren

·             Klimaschutzkonzept beachten

 

 

Nach ausführlicher Diskussion hebt seitens der Verwaltung Frau Dirks hervor, dass nunmehr ein gewünschtes Vergleichsgutachten - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Standorte - erfolgt ist. Die Windhöffigkeit ist dementsprechend angepasst worden. Sie betont, dass man sich auf die ermittelten Werte nunmehr verlassen müsse und diese als Richtwert / Orientierung anzunehmen ist. Fraglich ist natürlich, wie der Wind in den kommenden 20 Jahren weht – ebenso so fraglich ist, wie die Sonne in den kommenden Jahren scheint. Frau Dirks weist ebenso auf das beschlossene Klimaschutzkonzept, welches von allen Fraktionen mitgetragen wird. Hierin sind Ziele formuliert worden, deren Erreichung nur möglich sind, wenn Projekte umgesetzt werden. Weiterhin erinnert Frau Dirks, dass sich die Möglichkeiten der Stadt Billerbeck auf einen Einwirkungsprozentsatz von 20 – 30% beschränkt und diese müsste genutzt werden. Die Stadt solle Vorbildfunktion ausstrahlen – ohne jedoch den Gebührenzahler zu belasten. Die vorgenannte schwarze “0” als wirtschaftliches Ziel sei somit völlig in Ordnung. Nicht nur die betriebswirtschaftliche Betrachtung, sondern ebenso die volkswirtschaftliche Betrachtung sollten Berücksichtigung finden.

 

Herr Hein weist ebenso nochmals auf das Klimaschutzkonzept hin und betont, dass das Ziel eine energieautarke Kläranlage (mit PV-Anlage, BHKW, Faulgasausnutung) ohne CO 2 Ausstoß zu schaffen - mit der Errichtung einer Kleinwindanlage – ein Schritt in die richtige Richtung ist.

 

Die Stadt Billerbeck hat in der vergangenen Woche einen positiven Vorbescheid erhalten, das heißt, dass Planungsrecht vorliegt, um diese Kleinwindanlage bauen zu können.

 

Herr Rose fragt abschließend bei Herrn Schneider nach, ob der erzeugte Strom der Kleinwindanlage ebenso im Speicher der PV-Anlage gespeichert werden kann. Herr Schneider kann diese Frage leider nicht beantworten – allerdings bejaht Herr Hein dieses, da das ganze System aller vorgenannter Energieerzeuger aufeinander abgestimmt sei.

 

Herr Rose bedankt sich bei Herrn Schneider und den Ausschussmitglieder für eine gut geführte Diskussion und verliest folgenden

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

1

 

4

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

2