Beschluss:

 

Die Errichtung einer PV Anlage mit Speicher wird im Wirtschaftsplan für 2023 vorgesehen.

 

 

 


Herr Hein erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg, dass die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie für dieses Vorhaben verwendet werden können, ist am heutigen Tag der Förderantrag an progress NRW gesandt worden – die Rückmeldungen hierzu waren durchaus positiv. Herr Hein bestätigt, das smit dieser Anlage durchaus wirtschaftlich Strom erzeugt werden könne.

 

Herr Wiesmann weist darauf hin, dass die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie allen Bürgern der Stadt Billerbeck zu Gute kommen sollten. Bei der vorgenannten Verwendung der Mittel werden diese aber lediglich für die Gebührenzahler der Kläranlage verwendet. Dieses ist insofern nicht ganz richtig, da nicht alle Billerbecker Bürger davon profitieren. Herr Wiesmann möchte wissen, wie die Stadt eine Gerechtigkeit herstellen möchte.

 

Frau Dirks entgegnet, dass sich die Stadt dieser Tatsache durchaus bewusst ist und diesbezüglich bereits hausinterne Gespräche stattgefunden haben.

 

Weiterhin erläutert Herr Hein, dass die Mittelbereitstellung aus der Billigkeitsrichtlinie keinen Widerspruch darstellt, den das Land NRW sieht für dieses ausdrücklich für Kläranlagen vor.

 

Auf Rückfrage von Herrn Wiesmann sagt Frau Dirks eine Berichterstattung zu.

 

Anschließend fragt Herr Rose nach, wem rein rechtlich die PV Anlage gehört. Herr Hein antwortet, dass die Anlage Teil des Sondervermögens der Stadt ist.

 

Ebenso verhält es sich bei der Frage von Herrn Schulze Temming, ob es einen Widerspruch hinsichtlich Betreiber und Abnehmer geben würde, da dieser identisch sein müsste. Herr Hein erläutert, dass dieses nicht der Fall sei, da die Stadt Billerbeck Eigentümer und Abnehmer zugleich sei.  


Stimmabgabe: einstimmig