Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0635/2022
Beschluss:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung
2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i.
H. v. 96.200,33 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich
zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die
in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem
Jahr 2019 - 2021 anteilig in Höhe von 59.000 € entnommen und als Ertrag in der
Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2023
wird zur Kenntnis genommen.
d) Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen bis 240 l wird auf
22,00 € und für 1.100 l-Papiercontainer auf 39,00 € festgesetzt
e) Die
14. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Frau Dirks nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Umweltausschuss erläutert den Sachverhalt.
Seitens der Ratsmitglieder ergeben sich keine Nachfragen.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig