Beschluss:

 

a)            Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Unterdeckung von 690,13 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.

 

b)           Die Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,70 € festgesetzt.

 

c)            Die 21. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 

 


Frau Dirks nimmt hier ebenso Bezug auf die Vorberatungen im Umweltausschuss und weist auf den dortig gefassten einstimmigen Beschluss hin.

Auf Rückfrage von Frau Dirks ergeben sich seitens der Ratsmitglieder keine Fragen.

 

Der Rat fasst folgenden 


Stimmabgabe: einstimmig