Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0637/2022
Beschluss:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfs-berechnungen
2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandenen einzelnen
Unter- bzw. Überdeckungen werden dem bilanziellen Sonderposten für
Gebührenausgleich entnommen bzw. gutgeschrieben.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Unter- bzw.
Überdeckungen aus den Jahren 2021 i. H. v. insgesamt 1.957,99 € in der
Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2023
wird zur Kenntnis genommen.
d) Die 5. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der
Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Umwelt- sowie im Bezirksausschuss hin – auch hier gab es einen einstimmigen Beschlussvorschlag.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig