Beschluss:

 

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfs-berechnungen 2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandenen einzelnen Unter- bzw. Überdeckungen werden dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen bzw. gutgeschrieben.

b)     In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Unter- bzw. Überdeckungen aus den Jahren 2021 i. H. v. insgesamt 1.957,99 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.

 

c)      Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)     Die 5. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Umwelt- sowie im Bezirksausschuss hin – auch hier gab es einen einstimmigen Beschlussvorschlag.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig