Beschluss:

 

1.       Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

2.       Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

3.       Der Entwurf des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

4.       Nach§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

 


 

Die Bürgermeisterin Frau Dirks erklärt sich zu diesem Tagesordnungpunkt befangen und nimmt somit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Herr Kösters übernimmt den Vorsitz und weist auf die Vorberatungen und den einstimmigen Beschluss im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hin. Seitens der Ratsmitglieder ergeben sich hierzu keine Wortmeldungen.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig