Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Auf Grundlage des Plankonzeptes werden Planentwürfe erarbeitet. Mit der Antragstellerin wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

2.         Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 


 

 

 

Vor Beginn der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt sich Herr Schulze-Temming für befangen. Er nimmt Platz im Zuschauerbereich und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Herr Wiesmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau und Herrn Thiemann von der Bioenergie Beerlage GmbH & Co.KG.

 

Frau Besecke erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt und erteilt Frau Thiemann das Wort. Diese stellt zunächst anhand einer Präsentation (siehe auch Ratsinformationssystem Anlage 1) die geplante Erweiterung der Biogasanlage sowie deren Modernisierung vor.

 

Auf Rückfrage von Frau Beil, was genau Biomethan bedeute und wie hoch die CO2 Erzeugung zukünftig sei, erläutert Frau Thiemann, dass Biomethan sich von dem eigentlichen Methan lediglich dadurch unterscheide, dass Biomethan aus biologischen Stoffen erzeugt werde. Weiterhin führt Frau Thiemann aus, dass das Rohbiomethan zu ca. 50 % aus Methan und ca. 50 % aus CO2 besteht. Die Anlagen haben jedoch die Möglichkeit, dass CO2 zu verflüssigen und somit weiter nutzbar (Lebensmittelindustrie, Trockeneis) zu machen. Grundsätzlich werden aber durch Biogasanlagen und den Einsatz von Abfall- und Reststoffen (Gülle und Mist) CO2 Immissionen vermieden.

 

 

Im Anschluss möchte Herr Wieland wissen, um wieviel Prozent eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Anlagen angestrebt wird.

Herr Thiemann erläutert, dass nicht die Leistungssteigerung im Vordergrund stehe, sondern die gleiche Leistung erzielt werden soll, dieses aber mit schlechteren Stoffen (kein oder wesentlich weniger Mais einsetzen – dafür Grünschnitt, Mist, Gülle). Das bedeutet, dass mehr Gärvolumen geschaffen werden muss und somit mehr Behälter erforderlich werden.

 

Seitens der Fraktion der CDU meldet sich Herr Kösters zu Wort und betont, dass eine Produktion von Gas vor Ort in jedem Fall positiv zu bewerten ist. Ihm stellt sich allerdings die Frage, ob und wie die Abfallentsorgung geplant ist, da dieses ursprünglich (2001) ein Problem darstellte.

Herr Thiemann antwortet, dass es ein Ziel der Erweiterung sei, Abfallstoffe (Mist) in der Anlage zu verarbeiten und dieses u.a. in den geplanten, geschlossenen Annahmehallen, die mit Luftfiltersystemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sind, erfolgen soll. Ebenso werde im Rahmen der Planung ein Geruchsgutachten erstellt.

Weiterhin möchte Herr Kösters wissen, ob die Erweiterung einen weiteren Gasspeicher auf der Biogasanlage erforderlich macht. Darauf entgegnet Herr Thiemann, dass dieses nicht erforderlich wird, da eine Aufbereitung des Biogases und die Einspeisung direkt in das Erdgasnetz erfolgen kann. Ebenso sind kleinere Speicher auf der bestehenden Anlage vorhanden.

 

Daraufhin bekräftigt Herr Flüchter, dass das Konzept überzeugt und die Verwendung von minderwertigen Pflanzen so durchaus sinnvoll ist. Er stellt sich die Frage, ob aktiv der Anbau von geeigneten Pflanzen seitens der Bioenergie betrieben bzw. unterstützt wird.

Herr Thiemann führt aus, dass die Betreiber der Anlage die Biomasse einkaufen. Interessant für die anbauenden Landwirte ist in diesem Zusammenhang die Treibhausminderungsquote durch die Anpflanzung von Energiepflanzen.

 

Nachfolgend stellt Herr Ueding zwei Fragen an Herrn Thiemann. Zum einen möchte er erfahren, wieviel Haushalte bzw. Personen mit dem erzielten Strom / Gas versorgt werden können.

Herr Thiemann führt aus, dass zurzeit ca. 16.000 Personen mit Strom versorgt werden können – Ziel sei es jedoch - bei einer Nutzung von 90 % der Rohenergie -  ca. 35.000 Personen versorgen zu können.

Zum anderen hat er Ueding eine Nachfrage zur Höhe der geplanten Anlagen. Hierzu führt Herr Thiemann aus, dass die neuen Behälter eine Höhe von ca. 20 m benötigen, da die Rührwerke für die Verarbeitung von Abfällen (Mist, Gülle) diese Höhe erfordern. Bislang haben die Behälter eine Höhe von ca. 10 bis 12 m.

 

Frau Besecke betont, dass es erforderlich sein wird, einen landschaftspflegerischen Begleitplan zu erarbeiten. Hierin werde der Eingriff in das Landschaftsbild berücksichtigt. Möglich wären z.B. Anpflanzungen entlang des Weges und der Straße oder aber auch eine Absenkung der Behälter um ein bis zwei Meter sowie eine eventuelle farbliche Gestaltung der Behälter.

 

Auf Rückfrage von Herrn Wiesmann, wo der Gaseinspeisepunkt voraussichtlich sein wird, antwortet Frau Thiemann, dass hierzu Anfragen bei den Gasnetzbetreibern laufen. Voraussichtlich soll das erzeugte Biomethan in das Ortsnetz von Havixbeck eingespeist werden.

 

Abschließend weist Frau Thiemann - auf Nachfrage von Frau Rawe -darauf hin, dass Gespräche mit den Nachbarn noch geplant seien.  

   


Stimmabgabe: einstimmig