Beschluss:

 

1.         Auf Grundlage des Plankonzeptes werden Planentwürfe erarbeitet. Mit der Antragstellerin wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

2.         Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

 


 

Zuerst erklärt sich Herr Schulze-Temming zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen – er nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Frau Dirks weist auch hier auf die Vorberatungen im Bezirks- und Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hin.

 

Der Vertreter der FamilienPartei, Herrn Geuking, hinterfragt zur geplanten Erweitrung in wie weit umweltrechtliche Fragen zu klären bzw. wie hoch der Prüfaufwand für das Vorhaben sind. Ebenso hinterfragt Herr Geuking, ob es richtig sei, das seine Umstellung von Strom auf Gas erfolge. Der ursprüngliche Sinn einer Biogasanlage ist die Grundlastfähigkeit bei der Stromerzeugung – dieses würde bei einer Umstellung entfallen.

 

Frau Besecke betont, dass das gesamte Verfahren ganz am Anfang sei, d.h. dies ist lediglich der Startschuss, dass die erforderlichen gutachterlichen Untersuchungen in Auftrag gegeben werden können. Bei der Vorstellung im Bezirksausschuss ist deutlich geworden, dass die baulichen Errichtungen (bis zu einer Höhe von 20 m) hinsichtlich landschaftlicher und umweltrechtlicher Belange zu prüfen sind. Ein erster Verfahrensschritt im Rahmen des Bauleitverfahrens wird das frühzeitige Beteiligungsverfahren (Beteiligung der Fachbehörden) sein.

Der Gesetzgeber berücksichtige die Biogasanlagen momentan noch nicht wirklich als Grundlastträger. Das Gas sei eine Speicherung der Energie, die eine spätere Verwendung für verschiedene Nutzungen erlaube.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass die Politik die weiteren Verfahrensschritte beraten und somit begleiten wird.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 


Stimmabgabe: einstimmig