Beschluss:

 

Die monatliche Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson der Stadt Billerbeck wird auf 80,00 € und die monatliche Aufwandsentschädigung für die stellv. Schiedsperson auf 40,00 €, rückwirkend ab dem 01.01.2023, erhöht.

 

Desweiteren wird die Bürgermeisterin beauftragt, beim Landesgesetzgeber aktiv zu werden.

 


 

Frau Dirks nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und erläutert den Vorschlag der Verwaltung zur Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung.

 

 

Herr Tauber meldet sich zu Wort und beantragt einerseits die Erhöhung der beiden Entschädigungssätze auf den landesweiten Durchschnittssatz in Höhe von 80 € bzw. 40 € sowie andererseits die Beauftragung der Bürgermeisterin beim Landesgesetzgeber initiativ zu werden, damit es hier zu verbindlichen Regelungen kommt. 

Die Attraktivität des Ehrenamtes soll somit gewürdigt werden, da gerade durch diese ehrenamtliche Tätigkeit die Judikative entlastet wird.

 

Auf Rückfrage von Frau Dirks gibt es keine weiteren Wortbeiträge, so dass über die beantragte Aufwandsentschädigung abgestimmt wird.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig