Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

1.       Die Verwaltung wird beauftragt die Anlieger bei der Planung von Photovoltaikanlagen auf nicht mehr genutzten gartenbaulichen Flächen zu unterstützen.

2.       Für die von den Anliegern eingebrachten nicht mehr genutzten Flächen sollen Bauleitpläne für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erarbeitet werden. Mit den Anliegern werden städtebauliche Verträge zur Kostenübernahme der Planungskosten geschlossen.

 

 

 


Auf Rückfrage von Herrn Walbaum, welche Auswirkungen die künftigen Photovoltaikanlagen auf die Energiebilanz der Stadt Billerbeck haben, führt Frau Besecke aus, dass im Hinblick auf das Klimaschutzkonzept eine positive Bilanz gezogen werden kann – ohne Berücksichtigung der Verteilung des Stromes.

 


Stimmabgabe: einstimmig