Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Auf Grundlage des Plankonzeptes werden Planentwürfe erarbeitet. Mit der Antragstellerin wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

2.         Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

 


 

Der Vorsitzende Herr Rose nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss.

Herr Schulze-Temming erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

Auf Rückfrage des Vorsitzenden ergeben sich keine Fragen.

 


Stimmabgabe: einstimmig