Beschlussvorschlag für den Rat:

1.       Die Planungen für die Sanierung der Zweifachhalle werden in Abhängigkeit der bereits eingeplanten Haushaltsmittel an die zukünftigen Förderbedingungen angepasst. Die optimale Variante sieht eine umfassende Sanierung einschließlich der Erweiterung des Eingangsbereiches vor sowie die barrierefreie Erreichbarkeit aller Hallenebenen über eine Rampe.

2.       Die weiteren Leistungen für die Erstellung des Energiekonzeptes als Fördervoraussetzung sind nach Maßgabe der Förderbedingungen und unter Berücksichtigung des Vergaberechts schnellstmöglich zu vergeben.

3.        

4.       Bei Vorliegen aller relevanten Unterlagen ist ein Förderantrag für das EFRE-Programm Energieeffiziente öffentliche Gebäude zu stellen.

 

 

 


Frau Besecke erläutert anhand der ausführlichen Sitzungsvorlage die Sanierung der Zweifachhalle.

Herr Schulze-Temming meldet sich zu Wort und teilt mit, dass das Vorhaben mit einer erhöhten Förderung grundsätzlich als positiv zu betrachten ist. Zu bedenken gibt er, dass die Kostenschätzungen für die Variante 1 oder 2 vor Stellung des Förderantrages zu aktualisieren sind.

Für die Verwaltung bestätigt Frau Besecke dieses Vorgehen.

Danach meldet sich Frau Holtmann zu Wort und fragt nach, was geschehen wird, falls die Stadt keinen Zuschlag für eine Förderung erhält. Das Gebäudedach sei bekannterweise reparaturbedürftig und der Hallenboden ebenso sanierungsbedürftig.

Frau Besecke bestätigt, dass das Hallendach sicherlich das größere Problem darstelle – der Hallenboden müsste „nur“ neu gedämmt werden. Sinnvoll sei dennoch eine Gesamtsanierung der Halle – bestenfalls durch Finanzierung eines Förderprogrammes.

Anschließend hinterfragt Herr Wieland die Höhe der Planungskosten (kl. + große Variante) und ob es abschätzbar sei, wie die Chancen auf eine Förderung stehen.

Frau Besecke entgegnet, dass zunächst die Parameter der Förderung bekannt sein müssten. Die Stadt gehe insofern in Vorleistung, da z.B. Entwürfe bereits erstellt wurden, die Kostenschätzung (Variante 1 oder 2) aktualisiert werden muss und die Erstellung eines Energiekonzeptes Voraussetzung ist. 

Darauf folgend plädiert Herr Walbaum für die Berücksichtigung der „großen Variante“ im Förderantrag. Frau Besecke entgegnet, dass dieses abhängig von den Parametern sei und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzierbar sein muss.

Auf die Frage von Frau Rawe, ob schon jetzt Angaben über die Höhe der Energieeinsparungen gemacht werden können, führt Frau Besecke aus, dass dieses leider nicht exakt berechnet werden kann – auf jeden Fall aber eine Ersparnis von über 50 % kalkuliert werde.

Bezugnehmend auf die Vorrednerin Frau Holtmann, hinterfragt Frau Mollenhauer nochmals, was geschehe, wenn die Stadt keine Förderung erhält. Wie groß sind die Schäden bereits??

Frau Besecke beschreibt, dass lediglich nur bei besonders windigen Regenereignissen Wasser an einzelnen Stellen einläuft. Schäden sind bislang noch nicht entstanden, obwohl die Undichtigkeit des Daches feststehe. Sollte keine Förderung bewilligt werden, müsse die Stadt Mittel für die Dachsanierung einstellen.

Der Vorsitzende Herr Rose verliest den geänderten


Stimmabgabe: einstimmig