Herr Mader weist zunächst auf die bereits getätigten Ausführungen von Frau Besecke in der letzten Sitzung hin und ergänzt diese mit einer Mitteilung des Landes NRW (siehe auch Ratsinformationssystem Anlage 1 zur Niederschrift). Hierzu führt Herr Mader aus, dass die Staatskanzlei NRW hat am 7. März 2023 mitgeteilt hat, dass NRW bereits bis 2025 ihren vom Bundegesetzgeber vorgegebenen Flächenanteil von 1,8 % der Landesfläche für WEA bereitstellen möchte.

Auf Basis der vom LANUV erarbeiteten Analyse erfolgte eine Verteilung der geeigneten Windflächen auf die 6 Planungsregionen des Landes. Bei der regionalen Verteilung der Flächenpotentiale wurde u.a. festgestellt, dass die Kreise Borken und Steinfurt besonders hohe Potentiale aufweisen, die geringsten liegen im Münsterland in der Stadt Münster. Insgesamt ist das Teilflächenziel für das Münsterland mit 12.670 ha beziffert worden. Im aktuellen Regionalplanentwurf sind bereits 15.749 ha festgelegt. Damit ist der vom Land vorgegebenen Wert bereits um fast ein Viertel überschritten.

 

Anschließend bekräftigt Frau Dirks die Ausführungen, in dem sie bestätigt, dass das Münsterland die Flächenziele bereits übertreffe und zudem noch Flächenreserven vorhanden sind. Der Regionalrat hat in seiner Sitzung deutlich gemacht, dass die Windenergie im Münsterland unterstützt werde – vor allem auf den Flächen, die bereits beschlossen sind. Die nunmehr mögliche isolierte Planung aber auch ein legitimes Mittel für die Errichtung von Windkraftanlagen ist. Besonderes Ziel des Regionalrates sei es aber auch, auf die münsterländische Parklandschaft Rücksicht zu nehmen. Weiter führt Frau Dirks aus, dass der Kreis Coesfeld Genehmigungsbehörde bleibe und die Bezirksregierung eine Bündelungsfunktion übernehme.

 

Für die Fraktion der CDU fragt Herr Lennertz nach, ob es möglich sei, im Regionalpan noch Flächen, z.B. die Fläche Hamern als Windkonzentrationszone berücksichtigen zu lassen.

Frau Dirks entgegnet, dass es hier keine Möglichkeit gebe (Info einer Nachbarkommune) – u.a. auch aus dem Grunde, dass die Flächenziele bereits erreicht seien.

 

Anschließend erkundigt sich Frau Rawe, wann mit der Beschlussfassung des Artenschutzleitfadens sowie des Bürgerenergiegesetzes gerechnet werden könne.

 

Frau Dirks entgegnet, dass die vorgenannten Beschlussfassungen angekündigt sind. Herr Hein ergänzt, dass die Untere Landschaftsschutzbehörde eine sofortige Informationsweitergabe zugesichert hat.

 

Herr Schulze-Temming kritisiert, dass im Stadtgebiet Billerbeck lediglich 1 % des Stadtgebietes für Windkraft freigegeben ist und möchte wissen, wie mit den Flächen bei einer isolierten Positivplanung hinsichtlich einer Berücksichtigung im Regionalplan umgegangen wird.

 

Frau Dirks entgegnet, dass die Flächen entweder in einem Teilflächennutzungsplan bzw. in einem Bebauungsplan – also in Plänen auf kommunaler Ebene ausgewiesen werden.

 

Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hebt Herr Peter-Dosch hervor, dass es keine Deckelung bzw. Obergrenze für die Errichtung von Windkraftanlagen gibt. Er betont, dass dieses nicht nur eine Möglichkeit, sondern sogar eine Notwendigkeit darstelle.

 

Frau Dirks bestätigt, dass es die Möglichkeit der Positivplanung gibt – andere Belange aber auch zu berücksichtigen sind.

 

Herr Wieland fragt nach, ob es richtig ist, dass die Stadt nach Genehmigung des Regionalplanes mehr Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Planungen habe, da die Kriterien für eine Bewilligung momentan eher leichter seien.

 

Weiterhin gibt Herr Wieland zu bedenken, eine “Wildwestplanerei” zu vermeiden und den Beschluss des Regionalplanes abzuwarten. 

 

Frau Dirks antwortet, dass genau diese Herangehensweise (Beschluss Regionalplan, Artenschutzleitfaden und Bürgerenergiegesetz) seitens der Verwaltung vorgeschlagen worden ist – durch den gefassten Ratsbeschluss jedoch unterbunden wurde.

 

Nach kurzer Diskussion über die Frage “Gibt es noch die Möglichkeit, dass Flächen im Regionalplan aufgenommen / integriert werden?” wird festgehalten, dass die Verwaltung sich freiwillig bereit erklärt eine Anfrage bei der Bezirksregierung zu stellen.