Beschluss:

1.    Die Bedenken bezüglich eines erhöhten Stellplatzbedarfes für das geplante Vorhaben werden zurückgewiesen. 

2.    Der Anregung von Herrn Hillmann zur Erhaltung der Eiche wird gefolgt.

3.    Für das Plangebiet wird die Durchführung der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 336, 337 und 338.

4.    Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

5.    Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen“ mit Begründung wird für die Offenlage gebilligt.

6.    Auf der Grundlage des Entwurfes der Bebauungsplanänderung mit Begründung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und nach § 4 Abs. 2 BauGB den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

7.    Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Herr Becks erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig