Beschluss:

1)      Der Anregung der Familie Miltrup wird entsprechend der Ausführungen             teilweise gefolgt.

2)      Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen

3)      Der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung wird für die erneute Offenlage    nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass    Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen gegeben werden             können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird   den berührten Behörden erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den            geänderten Teilen gegeben. 

4)      Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig