Beschluss:

1.      Den Anregungen der Wehrbereichsverwaltung, der Landesbetriebe Straßenbau          NRW und Wald und Forst wird gefolgt.

2.      Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Ausführungen   teilweise gefolgt.

3.      Für das Plangebiet wird beschlossen den Bebauungsplan „Gantweger Bach“   aufzustellen. Das Plangebiet wird umgrenzt:

 

·          im Nordosten durch die nord- und südöstliche Grenze des Flurstückes 84 und die nordöstliche Grenze der Flurstücke 235 und 291 (Flur 6, Gemarkung

       Billerbeck-Kirchspiel)

·          im Südosten durch die südöstliche Grenze des Flurstückes 291, die nord-             und südöstliche Grenze des Flurstückes 290, die östliche Grenze des       Flurstückes 251 und die nördöstliche Grenze des Flurstückes 168 (Flur 6,   Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel), durch die nordwestliche Grenze der        Massonneaustraße (Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 8, Flurstück 574) bis           zum östlichen Grenzpunkt des Flurstückes 573 (Flur 8, Gemarkung         Billerbeck-Stadt), und weiter entlang der nördlichen Grenze des v. g.    Flurstückes 573

·          im Südwesten durch eine gedachte Verbindung des östlichen Grenzpunktes         des Flurstückes 190 (Flur 39, Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel) zu dem    östlichen Grenzpunkt des Flurstückes 147 (Flur 39, Gemarkung Billerbeck-        Kirchspiel), die südwestliche Grenze der L 577 (Gemarkung Billerbeck-        Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 189) bis in Höhe des westlichen Grenzpunktes   des Flurstückes 89 (Flur 6, Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel), die L 577 im             rechten Winkel querend bis zum westlichen Grenzpunkt des Flurstückes 89,           weiter durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 89 und die            südwestliche Grenze des Flurstückes 86 (Flur 6, Gemarkung Billerbeck-       Kirchspiel)

·          im Nordwesten durch die nordwestliche Grenze der Flurstücke 86, 290 und           84 (Flur 6, Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel)

 

4.      Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gantweger Bach“ und der Entwurf der        Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

5.      Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gantweger Bach“ und der Entwurf der        Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich     auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2   BauGB.

6.      Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Schlieker kündigt an, dass er sich bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten bekanntlich zahlreiche Vorschläge zur Gestaltung des Bebauungsplanes „Gantweger Bach“ gemacht, von denen viele unter den Tisch gefallen seien.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung